Die US-Handelsbehörde International Trade Commission (ITC) hat Nvidias Antrag auf ein Verkaufsverbot für Smartphones und Tablets von Samsung abgewiesen. Nach Ansicht von Richter Thomas B. Pender verletzt der koreanische Konzern keine Grafik-Patente des US-Unternehmens. Darüber hinaus stellte er fest, dass eines der drei eingeklagten Schutzrechte ungültig ist, da die darin beschriebene Technologie durch zuvor veröffentlichte Patente abgedeckt ist, wie Reuters berichtet.
Das Urteil (PDF) wird nun von allen Richtern der Behörde überprüft. Ein abschließendes Urteil wird im Februar erwartet. „Der heutige vorläufige Beschluss ist ein weiterer Schritt im Verfahren der ITC“, sagte ein Nvidia-Sprecher. „Wir glauben weiter an unsere Sache.“ Samsung wollte die Entscheidung indes nicht kommentieren.
Nvidia hatte im September 2014 bei der ITC und einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Delaware gegen Samsung geklagt. Der Grafikspezialist brachte zu dem Zeitpunkt insgesamt sieben Schutzrechte gegen Samsung in Stellung. Sie definieren laut David Shannon, Chief Administrative Officer bei Nvidia, „unsere grundlegende Erfindung, die GPU, die auf einem einzigen Chip alle Funktionen ablegt, die für die Verarbeitung von Grafik und das Ansteuern von Bildschirmen benötigt werden“.
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Samsung setzt in den fraglichen Geräten die Grafik-Architekturen Qualcomm Adreno, ARM Mali und Imagination PowerVR ein. Sollten diese tatsächlich geistiges Eigentum von Nvidia verletzen, wäre die Mehrzahl aller Smartphone- und Tablet-Hersteller betroffen. „Die Beschwerden sind uns bekannt und wir prüfen sie“, kommentierte ein Qualcomm-Sprecher im September 2014, gegen dessen Unternehmen Nvidia ebenfalls rechtlich vorgeht.
Die Verhandlung von Nvidias Klage vor einem Bezirksgericht in Delaware hat noch nicht begonnen. Viele Firmen wenden sich aufgrund der langen Anlaufzeiten von Patentklagen deswegen oftmals auch an die ITC, die Verfahren in der Regel deutlich schneller abwickelt. Darüber hinaus ist ein Verkaufsverbot, das die ITC verhängen kann, für den Patentinhaber ein gutes Argument, um ein Lizenzabkommen für sein geistiges Eigentum durchzusetzen – oftmals das eigentliche Ziel eines Patentstreits.
[mit Material von Shara Tibken, News.com]
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