Ein US-Berufungsgericht hat am Freitag entschieden, dass Google Books keine Urheberrechte verletzt, weil es lediglich Textpassagen von Büchern öffentlich verfügbar macht. Es urteilte damit im seit Jahren laufenden Verfahren zwischen Google und der US-Autorenvereinigung Authors Guild zugunsten des Internetkonzerns. Damit darf dieser weiterhin digitalisierte Bücher in Auszügen auf seiner Website anbieten.
Hätte das Berufungsgericht gegen Google entschieden, hätte dies wohl das Ende von Google Books bedeutet. Der Service wird vor allem von Studenten und Forschern genutzt, um auf digitale Kopien von Fachbüchern zuzugreifen. Das jüngste Urteil stellt damit einen großen juristischen Sieg für Google dar, das bei einem anderen Ausgang möglicherweise Milliarden Dollar Schadenersatz hätte zahlen müssen.
„Das heutige Urteil unterstreicht, was Nutzer des Dienstes uns sagen: Google Books bietet ihnen einen nützlichen und einfachen Weg, Bücher zu finden, die sie lesen und kaufen möchten, wovon zugleich auch die Rechteinhaber profitieren“, erklärte Google am Freitag in einer Stellungnahme. Darin verglich es den Service auch mit einem „Karteikartenkatalog für das digitale Zeitalter“.
Die Authors Guild zeigte sich hingegen „enttäuscht“ über das Urteil. Damit dürfte der Fall aber immer noch nicht endgültig abgeschlossen sein. Denn die Autorenvereinigung will nun vor dem Supreme Court Berufung einlegen.
„Wir sind sehr niedergeschlagen, weil das Gericht nicht verstanden hat, welchen Einfluss diese Entscheidung, sollte sie weiter bestehen, auf Urheberrechtanreize und vor allem unser literarisches Erbe haben könnte“, kommentierte Mary Rasenberger, Executive Director der Authors Guild.
Weil die Menschen Google Books schon so lange nutzen, kommt das jetzige Urteil für Rechtsexperte Josh Schiller nicht überraschend. Der Anwalt der Kanzlei Boies, Schiller & Flexner hatte in einem anderen Fair-Use-Fall vor Gericht gestritten, auf den im Verfahren zwischen Google und der Authors Guild häufig Bezug genommen wurde. „Ich glaube es gab eine Erwartungshaltung, vor allem bei jungen Leuten, dass sich dies nie ändern wird“, sagte Schiller.
Einen ähnliche Klage des US-Verlegerverbands Association of American Publishers (AAP) hatte Google im Oktober 2012 mit einem Vergleich beigelegt. Das Abkommen sieht vor, dass Google bis zu 20 Prozent des Textes in seiner Suche anzeigen kann. Es darf außerdem Bücher und Periodika über Google Play verkaufen.
[mit Material von Richard Nieva, CNET.com]
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