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Apple hat einem US-Bundesrichter mitgeteilt, dass es auf die Nutzerdaten eines gesperrten iPhones mit einer aktuellen Version seines Mobilbetriebssystems iOS nicht zugreifen kann. Es werde daher „in den meisten derzeitigen Fällen und in der Zukunft“ gerichtlichen Anordnungen zur Entsperrung nicht entsprechen können. Bei älteren Geräten wäre ein Zugriff im Prinzip technisch möglich, würde aber das Vertrauensverhältnis zwischen dem iPhone-Hersteller und seinen Kunden belasten.
Der Richter selbst zeigte sich zuvor schon skeptisch, ob eine solche Anordnung rechtmäßig wäre, da der US-Kongress zu Fragen der Verschlüsselung bislang untätig blieb. Das Justizministerium hingegen berief sich auf den All Writs Act, ein Gesetz aus dem 18. Jahrhundert. Richter Orenstein verschob seine Entscheidung und wollte zuerst von Apple erfahren, ob ein Zugriff überhaupt technisch machbar oder eventuell „unangemessen beschwerlich“ wäre.
„Für Geräte mit iOS 8 oder höher hätte Apple nicht die technische Fähigkeit, um dem Verlangen der Regierung nachzukommen“, heißt es in Apples Schriftsatz dazu. „Zu den Sicherheitsfunktionen in iOS 8 gehört ein Feature, das jeden vom Zugriff auf die verschlüsselten Daten des Geräts ausschließt, der nicht über den Passcode verfügt. Das schließt Apple ein.“
Bei einem älteren funktionsfähigen iPhone hingegen wäre ein Zugriff laut Apple grundsätzlich möglich und auch nicht mit einem hohen Aufwand verbunden. Der Hersteller zöge es dennoch vor, nicht dazu verpflichtet zu werden: „Apple ohne eine klare rechtliche Grundlage zu zwingen, in diesem Fall Daten zu extrahieren, könnte das Vertrauen zwischen Apple und seinen Kunden gefährden und die Marke Apple erheblich beschädigen. Dieses verletzte Ansehen könnte eine langfristige größere wirtschaftliche Auswirkung bedeuten als die bloßen Kosten einer einzelnen Extraktion.“
Mit iOS 9 bringt Apple jetzt eine neue Version seines mobilen Betriebssystems, die konsequent sowohl den Workflow als auch den Schutz der Daten in den Unternehmen optimiert. Und iOS 9 stellt die nötigen Andockstellen für ein übergreifendes Enterprise-Mobility-Management-System bereit.
Im vorliegenden Fall geht es um ein iPhone mit iOS 7, sodass Apple zufolge grundsätzlich ein Zugriff auf bestimmte Nutzerdaten, wenn auch nicht alle, möglich wäre. Nicht bekannt ist, warum die Ermittler auf die Daten zugreifen wollen. Einzelheiten des Falls sind unter Verschluss.
Keine Stellung nahmen Apples Anwälte in ihrem Schreiben zu den breiteren rechtlichen Fragen des Falls, die sie „bedeutsam“ nannten. Der iPhone-Hersteller soll sie in einer noch für diese Woche angesetzten Anhörung darlegen können.
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