Wikimedia scheitert mit Klage gegen NSA

Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Maryland hat eine Klage des Wikipedia-Herausgebers Wikimedia sowie mehrerer Bürgerrechtsgruppen gegen den US-Auslandsgeheimdienst National Security Agency (NSA) abgewiesen. Die Kläger haben nach Ansicht des Gerichts nicht nachgewiesen, dass sie tatsächlich von der NSA überwacht wurden. Das Gericht schloss sich damit einer früheren Einschätzung des Supreme Court an.

Neben Wikimedia hatten auch Human Rights Watch, Amnesty International, der Autorenverband PEN American Center und der US-Verband der Strafverteidiger wegen der Massenüberwachung in den USA geklagt. Sie werfen der NSA sowie dem Justizministerium, der Generalstaatsanwältin Loretta Lynch und James Clapper, Director of National Intelligence, vor, ihre Rechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit zu verletzen.

Nach Ansicht von Richter TS Ellis sind die Argumente der Kläger „nicht überzeugend, da die statistische Analyse, auf der die Argumente aufbauen, unvollständig und voller Annahmen ist“ heißt es in der Urteilsbegründung, die die American Civil Liberties Union veröffentlicht hat. Ohne den richtigen Kontext sei nicht klar, ob Wikipedia so groß sei, dass es in das Raster der NSA falle. Die Kläger hätten keine Beweise dafür vorgelegt, dass die NSA Internetknoten überwache, um jegliche oder große Teile der durch sie geleiteten Kommunikation zu kopieren. 2013 hat der Supreme Court im Fall Clapper gegen Amnesty International mit 5 zu 4 Stimmen ähnlich argumentiert, weswegen das Bezirksgericht die Klage nun ebenfalls abgewiesen habe.

ANZEIGE

MobileIron: Sichere Verwaltung von Android-Geräten

In vielen Unternehmen nutzen Mitarbeiter ihre privaten mobilen Geräte. Unternehmen, die dieser Szenario erlauben, sollten sich Gedanken über eine leistungsfähige Enterprise Mobility Management Suite machen. Nur damit lassen sich Unternehmensdaten gegen nicht autorisierten Zugriff absichern.

Im Mai 2015 hatte die ACLU jedoch einen Teilerfolg gegen die NSA erzielt. Ein US-Berufungsgericht stufte zumindest die Massenspeicherung von Telefondaten als illegal ein. Auch eine von der ACLU geforderte Unterlassungsverfügung sei berechtigt. Das Überwachungsprogramm überschreite den gesetzlich vorgegeben Spielraum. Eine Klage von Verbrauchern gegen Telekommunikationsanbieter wie AT&T, ohne deren Hilfe die Überwachungsprogramme angeblich nicht funktionieren, scheiterte jedoch im Februar.

Tipp: Wissen Sie alles über Edward Snowden und die NSA? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

13 Stunden ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

17 Stunden ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

18 Stunden ago

Lags beim Online-Gaming? DSL-Vergleich und andere Tipps schaffen Abhilfe

Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…

19 Stunden ago

GenKI-Fortbildung immer noch Mangelware

Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…

19 Stunden ago

Netzwerk-Portfolio für das KI-Zeitalter

Huawei stellt auf der Connect Europe 2024 in Paris mit Xinghe Intelligent Network eine erweiterte…

21 Stunden ago