Die Europäische Union geht offenbar aktiv an mehreren Fronten gegen die neue Google-Mutter Alphabet vor, wie das Wall Street Journal berichtet. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte demnach in einem Interview, es gehe ihr nicht mehr nur um Googles Verträge mit Werbetreibenden und das Mobilbetriebssystem Android.
Im April hatte Vestager erwartungsgemäß eine formelle Untersuchung gegen Google eingeleitet. Die Vorwürfe beschränkten sich allerdings auf Googles Preisvergleichsdienst Shopping, den die Google Suche bevorzugen soll – zum Nachteil des Wettbewerbs und von Verbrauchern. Dieser Fall „hat eine hohe Priorität und wird einige Zeit benötigen“, sagte Vestager nun. „Wir haben Googles Antworten und analysieren sie setzt.“
Eine Entscheidung in diesem Fall könne wahrscheinlich nicht auf andere Märkte in der EU angewandt werden, so Vestager weiter. „Der Fall Shopping hat, wenn wir uns Karten und Reisen und andere verwandte Dienste anschauen, möglicherweise Ähnlichkeiten, weil die Beschwerden ähnliche Geschichte erzählen. Es gibt aber nichts wie ‚kennst du einen, kennst du alle‘. Das kann man nicht machen.“
Die Ermittlungen zu Googles Geschäftspraktiken in Bezug auf Android hätten ebenfalls eine hohe Priorität. „Das ist etwas anderes als der Shopping-Fall, weil die Leute nicht so sehr über das Betriebssystem auf ihren Telefonen nachdenken“, so Vestager weiter. Telefonhersteller und App-Entwickler seien deswegen aber sehr beunruhigt.
Sicherheit und Datenschutz sind zwei wesentliche Kriterien bei der Auswahl eines virtuellen Servers. Mit zwei nach ISO 27001 zertifizierten Hochleistungsrechenzentren in Deutschland bietet STRATO nicht nur strenge Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch Datenschutz nach deutschem Recht. Zudem beinhalten die V-Server zahlreiche Komfortfeatures.
Weitere Bereiche, in denen die EU laut Vestager gegen Google ermittelt, sind die Verträge mit Werbetreibenden und die Übernahme von Inhalten von Konkurrenten. Im Sommer habe die EU Fragebögen an Firmen zu Googles Geschäftspraktiken in diesen Bereichen verschickt, meldet das WSJ.
Die EU-Kommission kann Kartellstrafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen. 2014 erzielte der Internetkonzern einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar. Google kann gegen eine Strafe noch gerichtlich vorgehen. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten nicht sonderlich gut sein. Intel wurde 2009 zu einer Rekordstrafe von 1,09 Milliarden Euro verurteilt und hatte dagegen Berufung eingelegt. Letztendlich wurde das Urteil 2014 aber bestätigt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich die beiden Parteien zuvor einigen.
In den USA prüft inzwischen auch die Handelsbehörde Federal Trade Commission, ob Google den Zugang konkurrierender Unternehmen zu seinem Mobil-OS Android behindert. Russische Kartellwächter stuften indes die Bündelung der Google-Dienste mit Android bereits im September als gesetzwidrig ein und forderten das Unternehmen kurz darauf auf, seine Apps aus Android zu entfernen.
Tipp: Sind Sie ein Android-Kenner? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…
Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…
Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…