Der Librarian of Congress, der Leiter der Bibliothek des US-Kongresses, hat von der Electronic Frontier Foundation (EFF) beantragte Fair-Use-Ausnahmen für die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen genehmigt. Sie erlauben unter anderem das Rippen von DVDs und Blu-Rays für Analysezwecke und auch das Freischalten von Mobiltelefonen und Tablets, um Software von Drittanbietern ausführen zu können – auch Jailbreak genannt.
In Bezug auf Telefone verlängerte der Kongressbibliothekar die vorhandenen Ausnahmen. Sie gelten nun aber auch für „tragbare mobile Computing-Geräte“ – unabhängig von ihrem Zweck. Als Beispiele nennt die EFF Tablets und Smartwatches. Zuvor sei nur zwischen Telefonen und Tablets unterschieden worden.
Mit Windows 10 beginnt eine ganz neue Ära des Enterprise Computing. In Windows 10 werden bisher getrennte Betriebssystemversionen für die traditionellen Windows-PCs, Tablets und Smartphones auf einer Plattform zusammengeführt und von einem EMM-Anbieter verwaltet.
Weitere Ausnahmen gelten für die Archivierung und Erhaltung von Computerspielen. Ein Kopierschutz in Form einer Online-Authentifizierung darf beispielsweise umgangen werden, wenn der Hersteller den Authentifizierungsserver abgeschaltet hat. Zudem dürfen DVDs und Blu-Rays für nichtkommerzielle Remix-Videos ausgelesen werden. Auch Modifikationen an Fahrzeugsystemen, sei es zur Reparatur oder zu Forschungszwecken, verletzen nicht das Urheberrecht.
Laut EFF müssen die Fair-Use-Ausnahmen des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) alle drei Jahre neu beantragt werden. Die Bürgerrechtsorganisation kritisiert, dass die Anträge jedes Mal neu begründet werden müssen – selbst wenn sie zuvor bestätigt wurden und es keine Gegenanträge gibt. „Noch schlimmer ist, sie gelten nur für Endnutzer – also die Leute, die tatsächlich rippen, freischalten oder forschen – und nicht für die Leute, die die Tools für diese unrechtmäßigen Aktivitäten bereitstellen.“
Langfristig fordert die EFF eine Gesetzesänderung. Sie unterstützt den Unlocking Technology Act, der den fraglichen Abschnitt 1201 des DMCA auf Urheberrechtsverletzungen beschränken und eine Anwendung auf Software, mit der Hersteller Funktionen ihrer Geräte einschränken, verhindern soll.
Im Januar 2014 erkärte der Europäische Gerichtshof das Umgehen von Schutzmechanismen für die Installation von Programmen für legal. Verboten bleibt das Aushebeln des Kopierschutzes von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
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