Die britische Regierung hat einen Gesetzesentwurf für eine Vorratsdatenspeicherung vorgelegt, die Vorhaltung für ein ganzes Jahr vorsieht. Zugleich räumt sie Strafverfolgern bisher unbekannte Möglichkeiten ein, Kommunikation zu blockieren und abzufangen – wenngleich nur mit richterlicher Genehmigung. Das berichtet die BBC.
Diese Daten sollen zur Verbrechensbekämpfung, aber auch für die Suche nach vermissten Personen genutzt werden. Lokale Behörden können zwar Nachforschungen anstellen, etwa um Betrug bei Sozialleistungen aufzuklären, können aber nicht direkt auf die Onlinedaten zugreifen.
Als Kontrolleinrichtung soll ein „Investigatory Powers Commission“ genannter Rat geschaffen werden, der die Aufsicht über Zugriffe durch die Polizei, aber auch Geheimdienste wie den MI5 behält. Um die Kommunikation eines Verdächtigen abzufangen, wären die Zustimmung des Innenministeriums sowie eines dieser Richter nötig. Letzteres ist neu und könnte nur in Fällen höchster Dringlichkeit entfallen.
Sollte es zu Fehlern und Irrtümern kommen, könnten die Richter diese Fälle an ein externes Gericht übergeben, dem dann die Entscheidung obläge, ob der Überwachte über die Maßnahme informiert werden soll.
Weiter wird britischen Firmen die Pflicht auferlegt, Ermittlern beim Eindringen in fremde Konten oder Geräte zu helfen, wenn dies halbwegs praktikabel ist. Zwänge und Pflichten für ausländische Firmen sind hingegen nicht vorgesehen.
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Premierminister David Cameron nannte das Gesetz „eines der wichtigsten, die dieses Haus je diskutieren wird.“ Zur Absicht dahinter erklärte er: „Wir müssen Polizei und Sicherheits- wie Geheimdiensten helfen, uns sicher zu halten.“ Dagegen warnte der Londoner Bürgermeister Boris Johnson, dieses Gesetz dürfe nicht als „Unterdrückungswerkzeug“ eingesetzt werden. Es sei nur vertretbar, wenn die Einhaltung richterlich überwacht werde.
In Deutschland wurde Mitte Oktober eine „Speicherpflicht für Verkehrsdaten“ gesetzlich verankert. Damit werden Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter verpflichtet, Telekommunikationsverkehrsdaten sämtlicher Bürger verdachtsunabhängig zu speichern. Diese Daten, darunter gewählte Rufnummern und genutzte IP-Adresse, müssen zehn Wochen lang vorgehalten werden. Für die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallenden Standortdaten ist eine Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen. Vom Gesetz ausdrücklich ausgenommen sind die Inhalte von E-Mails.
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