Categories: RechtRegulierung

Google: EU berücksichtigt Gratischarakter der Suche nicht ausreichend

Die Google-Muttergesellschaft Alphabet hat auf die Kartelluntersuchung der EU mit einer 130-seitigen schriftlichen Antwort reagiert. Der Agentur Reuters zufolge findet sich darin auch das Argument, Google könnte seine Anwender gar nicht übervorteilen, da diese nicht für die Suche zahlten. „Die Einwendungen [der EU-Kommission] berücksichtigen nicht ausreichend, dass die Suche kostenlos angeboten wird.“

Ein Missbrauch einer Marktposition könne nur vorliegen, wenn es eine Art Handelsbeziehung gebe, heißt es weiter. „Zwischen Google und seinen Nutzern gibt es keine Handelsbeziehung.“

Weitere von Alphabet vorgebrachte Argumente gibt das Wall Street Journal wieder: Die EU habe nicht ausreichend begründet, warum Googles Selbstverpflichtungen vom Januar 2014 nicht ausreichend seien. Es gebe keinen Präzedenzfall, und „man muss die Regeln vorher kennen können“. Zudem fordere die EU letztlich, dass Google „Qualität opfere, um Wettbewerber zu subventionieren.“ Die Wettbewerbshüter hingegen behaupteten, Google verzichte auf Qualität, um seine eigenen Dienste in den Vordergrund zu rücken.

Die ausführliche Antwort wird als Zeichen gesehen, dass sich Google auf eine jahrelange Auseinandersetzung mit der Kommission einstellt. Der Konzern könnte theoretisch zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilt werden. 2014 erzielte Google einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar.

Die EU-Kommission untersucht den Fall Google seit fünf Jahren und hat in dieser Zeit dreimal eine Einigung angestrebt – zuletzt 2014 unter Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Seine Nachfolgerin rollte den Fall hingegen neu auf: Im April 2015 leitete Margrethe Vestager eine formelle Untersuchung gegen Google ein, die nach jüngstens Informationen noch erheblich ausgeweitet werden soll.

ANZEIGE

MobileIron: Sichere Verwaltung von Android-Geräten

In vielen Unternehmen nutzen Mitarbeiter ihre privaten mobilen Geräte. Unternehmen, die dieser Szenario erlauben, sollten sich Gedanken über eine leistungsfähige Enterprise Mobility Management Suite machen. Nur damit lassen sich Unternehmensdaten gegen nicht autorisierten Zugriff absichern.

Die Wettbewerbshüter bemängeln im Bereich der Shoppingsuche vor allem fünf Punkte: Google platziere erstens den Preisvergleichsdienst auf den eigenen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch an besonders sichtbarer Stelle, unabhängig von der Relevanz. Dieses Verhalten begann 2008. Der Konzern wende zweitens das Sanktionssystem, das er auf der Grundlage bestimmter Parameter auf andere Preisvergleichsdienste anwendet, nicht auf die eigenen Preisvergleichsdienst an, was dazu führen kann, dass sie auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google auf einem niedrigeren Rang erscheinen. Drittens war Froogle, der erste Preisvergleichsdienst von Google, nicht in den Genuss einer Vorzugsbehandlung gekommen und entwickelte sich schlecht.

Infolge der systematischen Bevorzugung durch Google verzeichneten viertens die beiden Nachfolgedienste, „Google Produktsuche“ und „Google Shopping“, höhere Zuwachsraten, zum Nachteil konkurrierender Preisvergleichsdienste. Und fünftens habe das Verhalten von Google negative Auswirkungen auf Verbraucher und Innovation. Konkurrenten hätten nur einen geringen Anreiz für Innovationen, da sie wüssten, dass der eigene Dienst unabhängig von seiner Qualität weniger sichtbar sein werde als der von Google.

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

Recent Posts

Gaming-bezogene Phishing-Attacken um 30 Prozent gestiegen

Über drei Millionen Angriffsversuche unter Deckmantel von Minecraft / YouTube-Star Mr. Beast als prominenter Köder

2 Tagen ago

KI erleichtert Truckern die Parkplatzsuche

Die Prognose für die Anfahrt bezieht das Verkehrsaufkommen, die Stellplatzverfügbarkeit sowie die Lenk- und Ruhezeiten…

2 Tagen ago

EU AI-Act Risk Assessment Feature

Unternehmen können mit Casebase Portfolio an Daten- und KI-Anwendungsfällen organisieren.

2 Tagen ago

Smarthome-Geräte sind Einfallstor für Hacker

Smart-TV oder Saugroboter: Nutzer schützen ihre smarten Heimgeräte zu wenig, zeigt eine repräsentative BSI-Umfrage.

2 Tagen ago

Core Ultra 200V: Intel stellt neue Notebook-Prozessoren vor

Im Benchmark erreicht der neue Core Ultra 200V eine Laufzeit von 14 Stunden. Intel tritt…

2 Tagen ago

Irrglaube Inkognito-Modus

Jeder dritte hält sich damit für unsichtbar. Wie widersprüchlich unser Datenschutzverhalten oft ist, zeigt eine…

3 Tagen ago