Ericsson will Apple im Streit um Mobilfunkpatente zwingen, seine Verträge mit Providern offenzulegen. Das geht aus einem Schriftsatz hervor, den das schwedische Unternehmen Ende vergangener Woche beim zuständigen Bezirksgericht in Nordkalifornien eingereicht hat. Ericsson zufolge enthalten die Verträge „sehr relevante“ Informationen für die Ermittlung einer möglichen Entschädigung.
„Ericsson argumentiert, dass diese Informationen relevant sind, weil sie zeigen, welche Vorteile Apple durch die Mobilfunktechnologien hat, die Ericsson mit entwickelt hat“, schreibt Müller. Andere Methoden wie Zeugenaussagen seien indes ungeeignet, um an diese Informationen zu gelangen.
Apple weist die Forderung zurück. Details seiner Vereinbarungen mit Providern seien möglicherweise relevant, wenn es um Schadenersatz für nicht zu einem Standard gehörende Patente gehe, schreibt Müller. Ericsson habe aber standardrelevante Schutzrechte eingeklagt. Sie würden ausschließlich zu fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) lizenziert.
Sicherheit und Datenschutz sind zwei wesentliche Kriterien bei der Auswahl eines virtuellen Servers. Mit zwei nach ISO 27001 zertifizierten Hochleistungsrechenzentren in Deutschland bietet STRATO nicht nur strenge Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch Datenschutz nach deutschem Recht. Zudem beinhalten die V-Server zahlreiche Komfortfeatures.
Müller stuft die Ermittlung einer Entschädigung als den wichtigsten Aspekt im Patentstreit zwischen Apple und Ericsson ein. Apple vertrete die Ansicht, dass Mobilfunkstandards keinen Einfluss auf den Preisunterschied zwischen einem iPhone und einem günstigen Feature Phone hätten. Allerdings sei die Frage, in welcher Höhe Lizenzgebühren fair und nicht diskriminierend sind, in den USA nicht abschließend geklärt. Ericssons Klage gegen Apple könne möglicherweise einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Müller weist aber auch darauf hin, dass Apple vielleicht bereit sei, höhere Gebühren an Ericsson zu bezahlen, um zu verhindern, dass seine Verträge mit Mobilfunkanbietern öffentlich werden.
Im Februar hatte Ericsson dem iPhone-Hersteller vorgeworfen, insgesamt 41 seiner Schutzrechte zu verletzen. Hauptsächlich geht es um Techniken rund um die Mobilfunkstandards GSM, UMTS und LTE, aber auch um nicht standardrelevante Aspekte der Apple-Geräte wie Chipdesign, Ortungsdienste, Benutzeroberfläche und das Betriebssystem iOS. Ein zuvor gültiges weltweites Lizenzabkommen war im Januar ausgelaufen. Apple hatte sich laut Ericsson geweigert, einen neuen Lizenzvertrag nach den angebotenen FRAND-Bedingungen abzuschließen.
Tipp: Kennen Sie alle wichtigen Smartphone-Modelle, die letztes Jahr vorgestellt wurden? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…