Ein Zivilgericht in der belgischen Hauptstadt Brüssel hat entschieden, das Facebook das Surfverhalten von Nutzern, die nicht eingeloggt sind, nicht mehr mit Cookies aufzeichnen darf. Dem Social Network gab das Gericht 48 Stunden, um die Anordnung umzusetzen, wie das Wall Street Journal berichtet. Danach droht eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro täglich.
Nutzer, die die Website des Social Network besuchen, erhalten von Facebook ein Cookie. Dieses Cookie wiederum meldet an Facebook jeden Besuch einer Website, die ein aktives Social-Plug-in wie einen „Gefällt mir“-Button oder einen „Teilen“-Button enthält.
Facebook schütze Nutzer nach eigenen Angaben so vor Spam und Malware, heißt es weiter in dem Bericht. Die von den Cookies gelieferten Daten würden in erster Linie benutzt, um Browser zu identifizieren, die maschinell und nicht von Menschen gesteuert werden. Erstere versuchten oftmals, Facebook-Konten zu knacken. Die gesammelten Daten lösche Facebook außerdem nach zehn Tagen.
Die belgische Datenschutzbehörde wirft Facebook jedoch vor, mit den Cookies gegen EU-Datenschutzrecht zu verstoßen, da es vor der Sammlung der Daten nicht die Zustimmung der Nutzer einhole. Facebook verfolge auch dann noch einen Besucher seiner Website, nachdem er sich abgemeldet oder gar sein Konto gelöscht habe. Auch die Verwendung der Daten werde nicht ausreichend erklärt.
Facebook beruft sich bei Auseinandersetzungen mit europäischen Datenschutzbehörden stets darauf, nur irischen Datenschutzgesetzen verpflichtet zu sein, da seine Europazentrale in Irland sitzt. Das hat sich jedoch Anfang Oktober mit dem Urteil des EuGH zum Safe-Harbor-Abkommen mit den USA geändert. Demnach enthält die Vereinbarung keine Bestimmungen, die die Befugnisse nationaler Datenschutzbehörden nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union einschränken.
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Als Reaktion auf das Urteil kündigte die irische Datenschutzbehörde Ende Oktober eigene Ermittlungen gegen Facebook an. Sie will bisher allerdings nur herausfinden, ob die Daten europäischer Nutzer, die in die USA übertragen werden, dort ausreichend vor Zugriffen durch die US-Regierung geschützt sind.
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