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US-Firmen drängen in die deutsche Cloud

Verlorengegangenes Vertrauen ist der Grund für Microsoft und andere US-Firmen, eine deutsche Firma als Betreiber eines in Deutschland lokalisierten Rechenzentrum auszuwählen. Obwohl Microsoft-Chef Satya Nadella wie auch T-Systems-CEO Reinhard Clemens, dessen Firma als sogenannter Datentreuhänder für Microsoft fungiert, die Gründe für das mangelnde Vertrauen der Kundschaft in Public-Cloud-Techniken bei der Vorstellung der Pläne gestern in Berlin nicht weiter präzisiert haben, weiß doch jeder, wer respektive was dafür verantwortlich ist.

Es ist der US-Geheimdienst NSA mit seinen massiven Überwachungsmaßnahmen, die dank der Enthüllungen seines Ex-Mitarbeiters Edward Snowden öffentlich bekannt wurden. Doch das alleine ist noch nicht der Grund, dass US-Firmen die Dienste von der Telekom-Tochter T-Systems in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, dass US-Unternehmen wegen des Patriot Act von ihrer Regierung zur Herausgabe von Daten gezwungen werden, auch wenn sich das Rechenzentrum außerhalb der USA befindet. Das ist nach Ansicht vieler Fachleute das Hauptproblem für hiesige Unternehmen bei der Nutzung von Public-Cloud-Angeboten von US-Firmen. Microsoft widersetzt sich zwar in einem bekannt gewordenen Fall weiterhin einem Gerichtsbeschluss, der die Herausgabe von E-Mail-Daten eines europäischen Nutzers an US-Behörden verlangt, doch Rechtssicherheit für Unternehmen sieht anders aus. Auch wenn der Konzern beteuert, den Fall notfalls bis zum Supreme Court durchzufechten.

Microsoft Azure, Office 365 und Dynamics CRM Online können Kunden ab Mitte 2016 in einem von T-Systems betriebenen Rechenzentrum buchen. Microsoft gibt sämtliche Zugriffskontrollen auf physischer und technischer Ebene an die Telekom-Tochter ab. Damit hat der Konzern keinen Zugriff auf Daten und kann auch bei behördlichen Anfragen auf Basis des Patriot Act auf T-Systems verweisen, das deutschem Recht unterliegt. Damit will Microsoft verlorengegangenes Vertrauen in Public-Cloud-Techniken zurückgewinnen (Bild: Telekom).

Endgültig wurde das Vertrauen in Public-Cloud-Techniken mit der faktischen Abschaffung des Safe-Harbor-Abkommens zerstört. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erklärte Anfang Oktober die Entscheidung der EU-Kommission für ungültig, mit der sie festgestellt hat, dass die „Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten“. Ausgelöst hatte das Verfahren eine Beschwerde des österreichischen Juristen Max Schrems. Er behauptet, dass seine von Facebook auf US-Servern gespeicherten Daten dort vor einer Überwachung durch US-Behörden nicht ausreichend geschützt seien.

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Microsoft ist nicht die erste US-Firma, die Cloud-Dienste in deutschen Rechenzentren anbietet. Und dabei ist nicht gemeint, dass der US-Hersteller in Deutschland ein Rechenzentrum betreibt. Das würde an dem Tatbestand, dass US-Unternehmen auf Basis des Patriot Act Kundendaten herausgeben müssen, wenn US-Behörden danach anfragen, nichts ändern. Mit dem Datentreuhänder T-Systems kann sich Microsoft aber gegen behördliche Anfragen aus den USA schützen. Für T-Systems gilt deutsches Recht, an Weisungen von US-Behörden ist die Telekom-Tochter nicht gebunden.

Neben Microsoft nutzen weitere US-Firmen wie Salesforce.com und SugarCRM die Dienste von T-Systems – wohl aus den selben Gründen wie Microsoft. Vermutlich werden das nicht die letzten US-Firmen sein, die vor dem Überwachungswahn ihrer Regierung auf hiesiges respektives europäisches Terrain flüchten und die angebotenen Cloud-Dienste unter deutsche/europäische Aufsicht stellen. Diesbezüglich dürfte der Deal mit Microsoft eine gewisse Sogwirkung entfalten.

Ob durch die Vereinbarung von T-Systems mit Microsoft ein Boom in Sachen Public Cloud hierzulande ausgelöst wird, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt. Public-Cloud-Technologien gelten zwar für Start-Ups als Mittel der Wahl, wenn es um Wachstum geht. Doch die meisten Unternehmen sind keine Start-Ups und nutzen die Cloud-Technik entweder als Private Cloud oder in hybrider Form.

Update 13.11.2015

Inzwischen gibt es von Microsoft eine FAQ zum Thema. Diese hat ZDNet auf der folgenden Seite veröffentlicht.

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Kai Schmerer

Kai ist seit 2000 Mitglied der ZDNet-Redaktion, wo er zunächst den Bereich TechExpert leitete und 2005 zum Stellvertretenden Chefredakteur befördert wurde. Als Chefredakteur von ZDNet.de ist er seit 2008 tätig.

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