Der Einsatz von Blitzer-Apps im Auto zur Warnung vor Radarfallen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, wie der NDR berichtet. Ein dieser Ordnungswidrigkeit beschuldigter PKW-Fahrer muss daher ein Bußgeld von 75 Euro zahlen.
Apps, die über fest installierte oder mobile Blitzer informieren, bewegen sich dagegen in einer Grauzone. Das Oberlandesgericht Celle, das den Beschluss gegen den Nutzer der App erlassen hat, erklärte nun gegenüber NDR.de, dass es sich dabei um den ersten dieser Art in Deutschland handle. Das Gericht verwarf die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers, der sich damit gegen die ihm vom Amtsgericht Winsen/Luhe auferlegte Geldbuße wehren wollte.
Der Besitz einer Blitzer-App ist an sich nicht verboten. Sie darf nur nicht während der Fahrt zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden. Im konkreten Fall war es laut NDR.de eher ein Zufall, dass der Fahrer erwischt wurde. Einer Gerichtssprecherin zufolge wurde er von der Polizei angehalten, weil er abgebogen war, ohne zu blinken. Bei der dann durchgeführten Kontrolle sahen die Beamten das Telefon mit der geöffneten App.
In vielen Unternehmen nutzen Mitarbeiter ihre privaten mobilen Geräte. Unternehmen, die dieser Szenario erlauben, sollten sich Gedanken über eine leistungsfähige Enterprise Mobility Management Suite machen. Nur damit lassen sich Unternehmensdaten gegen nicht autorisierten Zugriff absichern.
Die Anbieter von sogenannten Blitzer-Apps stellen inzwischen diese Funktion ohnehin nicht mehr in den Vordergrund. Auf Anfrage von ZDNet.de erklärte beispielsweise das Unternehmen Coyote: „iCoyote ist eine Fahrassistenz-App, keine Blitzer-App. Mit iCoyote werden Nutzer vor gefährlichen Situationen im Straßenverkehr gewarnt, zum Beispiel Staus, Unfällen oder auch unsicheren Verkehrsbedingungen aufgrund schwieriger Wetterverhältnisse. Bei Coyote können außerdem temporäre Risikozonen gemeldet und mit der Nutzer-Community geteilt werden.“
Diese Risikozonen seien auf der Autobahn 4 Kilometer lang, auf der Landstraße noch 2 Kilometer und in der Stadt 500 Meter. „Innerhalb dieser Zonen befindet sich ein Risiko auf der Strecke, beispielsweise ein Schlagloch. Die Beurteilung ob ein Risiko vorliegt, treffen dabei die Nutzer. Es ist nicht möglich, explizit einen Blitzer zu melden.“
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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