Categories: RechtRegulierung

Hörbücher: Bundeskartellamt ermittelt gegen Apple und Amazon

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Amazon-Tochter Audible und Apple eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung ist ein Vertriebsabkommen für Hörbücher zwischen beiden Firmen, das den Verkauf von Audible-Produkten in Apples iTunes Store regelt. Auslöser ist eine Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

„Die beiden Unternehmen haben bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position. Daher sehen wir uns veranlasst, die Vereinbarung zwischen beiden Wettbewerbern im Hörbuchbereich genauer zu prüfen“, wird Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, in einer Pressemeldung zitiert. „Es muss sichergestellt sein, dass den Hörbuchverlagen für den Absatz ihrer digitalen Hörbücher hinreichende Ausweichalternativen zur Verfügung stehen.“

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kritisiert demnach verschiedene „Verhaltensweisen von Audible“. Konkret nennt das Bundeskartellamt allerdings nur den exklusiven Vertrieb bestimmter Audible-Produkte über den iTunes Store. Reuters zufolge sollen Amazon und Audible aber auch ihre dominante Marktstellung benutzen, um Verlagen „unzumutbare Bedingungen“ für den Vertrieb von Hörbüchern vorzuschreiben. Apple und Amazon seien laut Bundeskartellamt in Deutschland für 90 Prozent aller Hörbuch-Downloads verantwortlich.

WEBINAR

Wie eine optimale IT-Infrastruktur für UCC-Lösungen die Produktivität Ihrer Mitarbeiter steigert

Das Webinar “Wie eine optimale IT-Infrastruktur für UCC-Lösungen die Produktivität Ihrer Mitarbeiter steigert” informiert Sie über die Vorteile einer Unified Communications & Collaboration-Lösung (UCC) und skizziert die technischen Grundlagen, die für die erfolgreiche Implementierung nötig sind. Jetzt registrieren und die aufgezeichnete Fassung des Webinars ansehen.

Die Europäische Kommission untersucht seit Juli Amazons E-Book-Geschäft. Das Unternehmen soll sich eine Meistbegünstigungsklausel einrichten haben lassen. Demnach dürfen Verlage keinem Händler bessere Konditionen einräumen als Amazon. Apple hat sich indes einem Urteil eines US-Berufungsgerichts zufolge an Preisabsprachen für E-Books beteiligt. Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben die Europäische Kommission über die Beschwerde gegen Apple und Amazon informiert.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

2 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

3 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

3 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago