Auf Antrag der kalifornischen Firma Memjet hat das Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen HP erlassen. Demnach verstoßen die für die HP-Großformatdrucker der PageWide-Serie XL verwendeten seitenbreiten Druckköpfe der Reihe HP 841 gegen das Memjet-Patent EP 1 292 451.
Laut einstweiliger Verfügung darf HP die PageWide-XL-Modelle in Deutschland nicht länger zum Verkauf anbieten. Auf die OfficeJet-Modelle, die ebenfalls dank eines seitenbreiten Druckkopfes eine hohe Druckgeschwindigkeit erreichen, bezieht sich die einstweilige Verfügung offenbar nicht.
Das Landgericht befand eine Verletzung des deutschen Teils des fraglichen Europäischen Patents für glaubhaft. Die Unterlassungsverfügung wurde ohne Anhörung der Gegenseite im Beschlusswege aufgrund Dringlichkeit erlassen, da HP gerade dabei ist, mit diesen patentverletzenden Produkten in den deutschen Markt einzutreten. Gegen die Unterlassungsverfügung ist Widerspruch möglich. Im August hatte Memjet bereits vor einem Gericht in Kalifornien Klage eingereicht. Darin wird HP vorgeworfen, mit seinen Produkten insgesamt acht Technologien des kalifornischen Unternehmens zu verletzen.
HP hat auf Anfrage gegenüber ZDNets Schwester-Site ITespresso erklärt, dass man zu laufenden Verfahren generell keine Aussagen macht. Allerdings strebe man die Aufhebung der einstweiligen Verfügung an und hat angekündigt, die eigenen Patente in dem Umfeld verteidigen zu wollen.
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