Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wirft Amazon vor, fantastische Preisnachlässe vorzutäuschen durch Vergleiche mit den unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller. Diese als Mondpreise in Verruf geratenen UVP würden jedoch von kaum einem Händler ernsthaft verlangt, auch nicht von Amazon selbst.
Unter den überprüften Stichproben fand sich beispielsweise eine Kühl-Gefrier-Kombination, die von 429 auf 275 Euro reduziert und damit um 36 Prozent verbilligt sein sollte. Der Onlinehändler aber habe zuvor nur rund 305 Euro für das Gerät verlangt. Damit schrumpfte die echte Ersparnis auf 30 statt 154 Euro oder vergleichsweise magere 10 Prozent.
Noch unglaublicher fanden die Verbraucherschützer die angebliche Ersparnis von 229 Euro bei einem Schmuckkoffer. Dieser war aber vor dem Getrommel um Countdown und Cyber Monday ganz alltäglich für 58,97 Euro zu bekommen. Bei weiteren zehn überprüften „Blitzangeboten“ ließen sich statt der herausgestellten 59 Prozent nur 18 Prozent gegenüber Amazons regulären Preisen sparen.
Amazon hatte den Cyber Monday 2010 nach Deutschland importiert. Bei den Kunden lösten die Schnäppchenangebote aber nicht durchweg Begeisterung aus. In den vergangenen Jahren sorgten sie auch für Verärgerung, weil die Stückzahlen vergünstigter Produkte stark limitiert und beliebte Angebote daher teilweise innerhalb von Sekunden vergriffen waren.
Der Onlinehändler weitet den US-Schnäppchentag Cyber Monday in Deutschland außerdem seit Jahren auf eine Woche aus. In diesem Jahr kündigte er über 10.000 Blitzangebote an, die in dieser Woche im Zehnminutentakt online gehen. 2014 waren es noch 5500 Angebote gewesen, die im Viertelstundentakt online gingen. Die Menge der verfügbaren Produkte hat sich dabei laut Amazon von gut einer Million auf über zwei Millionen erhöht. Im Rahmen der Cyber-Monday-Woche will Amazon mit besonderen Deals am 27. November erstmals auch den Black Friday aufgreifen, der in den USA die Weihnachtssaison einleitet und traditionell am Freitag nach Thanksgiving stattfindet.
Die diesjährigen Ergebnisse bei den von der Verbraucherzentrale überprüften Blitzangeboten Amazons fielen mit ihren aufgeblasenen Rabatten im UVP-Vergleich ähnlich drastisch aus wie in früheren Jahren. Die Verbraucherschützer empfehlen daher Kaufinteressenten, sich nicht von angeblichen Ersparnissen und in der Werbung herausgestellten Prozenten täuschen zu lassen, sondern die Angebote mit kostenlosen Preissuchmaschinen im Internet zu vergleichen.
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