Samsung zahlt Apple für die unerlaubte Nutzung seines geistigen Eigentums eine Entschädigung von 548.176.477 Dollar. Das geht aus einem gemeinsamen Schriftsatz hervor, den beide Firmen beim US-Bezirksgericht im nordkalifornischen San Jose eingereicht haben. Laut Patentblogger Florian Müller, dem der Schriftsatz vorliegt, wartet Samsung nun auf eine Rechnung von Apple, die es innerhalb von zehn Tagen bezahlen wird.
Da einige rechtliche Fragen der Auseinandersetzung, darunter die Gültigkeit des Patents 7.844.915, das die Pinch-to-Zoom-Geste beschreibt, noch offen sind, behält sich Samsung das Recht vor, die Entschädigung zurückzufordern. Müller weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass der United States Court of Appeals im November eine erneute Anhörung zu der Frage, ob Apple eine Entschädigung zu diesem Schutzrecht zusteht, nachdem das US-Patentamt es für ungültig erklärt hat, abgelehnt hatte. Apple spreche Samsung in seinem Teil des Schriftsatzes ein Rückzahlungsrecht ab.
Zudem habe Samsung bereits im Sommer angekündigt, sich zur Frage des Schadenersatzes für Design-Patente an den Obersten Gerichtshof der USA zu wenden, heißt es weiter in dem Blogeintrag. Falls sich der Supreme Court auf die Seite von Samsung stellt, rechnet Müller mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens.
Ungeklärt ist außerdem die Zukunft des Apple-Design-Patents D618.677, das das US-Patent and Trademark Office im August zumindest vorläufig für ungültig erklärt hatte. Es beschreibt wichtige Design-Elemente wie den Home-Button und die „abgerundeten Ecken“. Schadenersatz für dieses Patent ist ebenfalls in der Summe von rund 548 Millionen Dollar enthalten.
In dem Schriftsatz wird Müller zufolge auch der Vergleich erwähnt, den Bezirksrichterin Koh im September angeordnet hatte. Die Anordnung ging zwar auf einen gemeinsamen Antrag von Apple und Samsung zurück, die Gespräche, die am 2. November stattfanden, seien jedoch ergebnislos verlaufen. Müller erwartet nun, dass der Streit trotz der Zahlung einer Entschädigung beide Parteien „noch einige Zeit“ beschäftigen wird.
Apples zweite Patentklage, die ebenfalls in Nordkalifornien verhandelt wird, ist von der Schadenersatzzahlung nicht betroffen. Hier geht es derzeit noch um 120 Millionen Dollar Entschädigung. Gegenstand des Verfahrens ist unter anderem das ebenfalls umstrittene Slide-to-Unlock-Patent, das der Bundesgerichtshof im August für nichtig erklärt hatte .
Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…