Vodafone rudert bei Kabelkunden-Drosselung zurück

Vodafone will die seit langem in den AGB des übernommenen Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland eingeräumte Bandbreiten-Drosselung bei 10 GByte Filesharing-Traffic pro Tag nun doch nicht umsetzen. Nachdem ein Unternehmenssprecher die durch den Blog werdrosselt.de öffentlich gemachte Maßnahme zunächst gegenüber mehreren Medien bestätigt hatte, rudert der Düsseldorfer Telekommunikationskonzern jetzt zurück. „Es handelt sich hierbei nur um ein Pilotprojekt“, betonte er gegenüber Spiegel Online.

Anfang der Woche hieß es noch, die im November in einigen Regionen ohne weitere Ankündigung begonnene Drosselung solle in den kommenden Wochen in ganz Deutschland umgesetzt werden. Das klingt jetzt ganz anders: „Die bisherigen Ergebnisse des Tests bewegen uns dazu, die Maßnahme nicht fortzuführen. Damit entfallen zugleich auch sämtliche Beschränkungen für Filesharing-Dienste – sowohl die ab einem Verbrauch von 10 Gigabyte als auch die bereits seit längerem bestehenden ab einem Verbrauch von 60 Gigabyte“, zitiert Spiegel Online einen Vodafone-Sprecher.

Schon vor der Übernahme durch Vodafone hatte Kabel Deutschland die Obergrenze von 10 GByte für Filesharing-Traffic in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben. Allerdings zeigte sich das Unternehmen bislang kulant und griff tatsächlich erst ab 60 GByte Gesamttraffic pro Tag ein. Die Datenübertragungsrate wurde dann für Filesharing-Datenverkehr auf 100 KBit/s reduziert. Andere Anwendungen wie Surfen, E-Mail, Chats oder auch Streaming sollten von der Beschränkung nicht betroffen sein.

Das setzt allerdings voraus, dass der Netzbetreiber den Datenverkehr umfassend analysiert, was in der Vergangenheit schon heftig kritisiert wurde. Ebenfalls umstritten ist, was denn nun genau unter Filesharing-Anwendungen fällt. Vodafone selbst erklärt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF) recht vage: „Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GByte herunter, ist Vodafone berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 KBit/s zu begrenzen.“

Unter diesen Voraussetzungen wäre jedoch zum Beispiel denkbar, dass nach dem legalen Download von diversen Dateien – etwa der gesammelten Fotos und Videos der Familienfeier bei Dropbox – ein als Filesharing eingestufter Datenverkehr gedrosselt wird, unter den theoretisch auch ein Windows-Update nach dem neuen Verfahren oder Updates für Spiele von zahlreichen Anbietern fallen könnten.

WEBINAR

Wie eine optimale IT-Infrastruktur für UCC-Lösungen die Produktivität Ihrer Mitarbeiter steigert

Das Webinar “Wie eine optimale IT-Infrastruktur für UCC-Lösungen die Produktivität Ihrer Mitarbeiter steigert” informiert Sie über die Vorteile einer Unified Communications & Collaboration-Lösung (UCC) und skizziert die technischen Grundlagen, die für die erfolgreiche Implementierung nötig sind. Jetzt registrieren und die aufgezeichnete Fassung des Webinars ansehen.

Laut seiner jüngsten Aussagen ist Vodafone künftig – zumindest theoretisch – noch großzügiger als bisher, da auch die ungeschriebene 60-GByte-Obergrenze entfällt. Allerdings sollten Nutzer, die damit Probleme haben, sich erst wirklich freuen, wenn die entsprechende Passage auch in den AGB geändert wurde. Denn sonst steht es Vodafone jederzeit frei, die gemachte Aussage erneut zu revidieren.

Außerdem bleibt die Obergrenze von 1 TByte bei den beiden im September eingeführten Tarifen „Internet & Phone 200 V“ sowie „Komfort Vielfalt HD 200 V“ bestehen. Die sind aber dafür auch 20 Euro pro Monat günstiger als Kabelanschlüsse bei Vodafone, die kein monatliches Höchstvolumen vorschreiben. Dem Anbieter zufolge liegt das durchschnittliche monatlich übertragene Datenvolumen seiner Kunden mit 200-MBit/s-Anschlüssen derzeit bei 276 GByte, bei Kunden mit 100-MBit/s-Anschluss seien es 109 GByte.

Die Deutsche Telekom hatte 2013 ihre Pläne zur anwendungsspezifischen Drosselung von Internetzugängen nach erheblichem Protest in Bevölkerung und Politik wieder aufgegeben. Allerdings war der Fall etwas anders gelagert. Auch wenn der Konzern das stets verneinte, lag der Verdacht nahe, das mit der Drosselung gewisser Dienste nach Überschreiten eines Maximalvolumens die Nutzung eigener Angebote gefördert werden sollte. Der eigene Dienst Entertain war etwa explizit von der Drosselung ausgenommen.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

SmokeBuster bekämpft SmokeLoader

Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.

40 Minuten ago

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

17 Stunden ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

21 Stunden ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

21 Stunden ago

Lags beim Online-Gaming? DSL-Vergleich und andere Tipps schaffen Abhilfe

Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…

22 Stunden ago

GenKI-Fortbildung immer noch Mangelware

Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…

22 Stunden ago