Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz E-Health-Gesetz – in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (PDF) verabschiedet. Die Linken stimmten gegen das Gesetz, die Grünen enthielten sich. Es soll als Grundlage für die Einführung weiterer Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte, den Aufbau einer Telematikinfrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen und die Förderung telemedizinischer Anwendungen dienen.
Ab 2018 sollen Inhaber auch Daten zu Allergien oder Vorerkrankungen auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen können. Sie stehen dann in Notfällen den behandelnden Einrichtungen umgehend zur Verfügung. Außerdem sollen Medikationspläne erstellt werden können. Ziel dabei ist es, Therapien für Patienten verträglicher zu machen und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern. Personen, die mindestens drei Arzneimittel gleichzeitig verschrieben bekommen, haben ab dann Anspruch auf einen genauen Plan zur Einnahme.
Ab Mitte 2018 sollen zudem die auf der Karte gespeicherten Daten in der Arztpraxis auch mit den Krankenkassen abgeglichen werden können und sich aktualisieren lassen. Ab Januar 2019 kann der sogenannte Medikationsplan zudem in der Apotheke aktualisiert werden, sofern der Versicherte zuvor dem Datenabgleich zugestimmt hat. Außerdem werden Mindestanforderungen an die von Vertragsärzten nutzbaren Programme festgelegt.
Diesbezüglich hatte der Digitalverband Bitkom bereits im Vorfeld Bedenken angemeldet. Als positiv bewertet er, dass der Gesetzesentwurf grundsätzlich ein dreistufiges Verfahren zur verbindlichen Regelung der Einführung neuer Anwendungen vorsieht. Unzufrieden ist er allerdings damit, dass dies nicht bei allen neuen Anwendungen angewandt, sondern auf den Versichertenstammdatendienst und die Übermittlung elektronischer Briefe beschränkt bleibt. Außerdem moniert der Verband, dass der Entwurf „keine schlüssigen Antworten zur Überführung der bestehenden Teilnetze im Gesundheitswesen (sogenannte Bestandsnetze) in eine gemeinsame zertifizierte Telematikinfrastruktur liefert“. Und schließlich werden nach Auffassung des Bitkom die vom Bundesministerium für Gesundheit erarbeiteten Vorschläge für eine Regelung zur Interoperabilität von Gesundheitsanwendungen im Gesetzentwurf nicht hinreichend aufgegriffen.
Die für Ärzte vorgesehenen Anreize sollen dazu beitragen, die Kosten des Gesamtsystems zu reduzieren. So ist beispielsweise ab April 2017 erstmals vorgesehen, dass Ärzte eine Vergütung erhalten, wenn sie Kollegen Röntgenaufnahmen digital übermitteln oder Online-Sprechstunden anbieten. Für Letzteres prüft der Bewertungsausschuss bis 30. Juni 2016, „inwieweit durch den Einsatz sicherer elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien konsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen und bis zum 30. September 2016, inwieweit durch den Einsatz sicherer elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien Videosprechstunden telemedizinisch erbracht werden können.“
Den vom Bitkom im September veröffentlichten Ergebnissen einer Umfrage zufolge steht eine große Mehrheit der Deutschen zusätzlichen Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte aufgeschlossen gegenüber. Beispielsweise wollen 92 Prozent, dass auf der Karte die Blutgruppe vermerkt wird. 88 Prozent halten es für sinnvoll, dass Informationen zu Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten darauf festgehalten werden, und 84 Prozent begrüßen, dass die Karte Angaben zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten enthält. 76 Prozent sind zudem der Ansicht, dass Informationen über Implantate oder Prothesen auf der Karte gespeichert sein sollten, und 67 Prozent wünschen sich das für Hinweise zu chronischen Erkrankungen.
Laut Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder hat die Karte aber nicht nur organisatorische und verwaltungstechnische Vorteile, sondern kann auch Leben retten: „Rund 20.000 Menschen verlieren jedes Jahr ihr Leben, weil vorhandene Hinweise auf Medikamentenunverträglichkeit dem behandelnden Arzt nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Speicherung entsprechender Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte macht das Leben für Patienten und Ärzte nicht nur leichter, sie wird Leben retten.“
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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