Die Deutsche Telekom kämpft aktuell mit einer Großstörung, die gleichermaßen Festnetz-Telefonie, Internet und TV-Angebote betreffen kann. Als Grund hat der Bonner Konzern inzwischen den Ausfall eines RADIUS-Servers angegeben, der für die Authentifizierung beim Zugang zum Internet erforderlich ist.
Gegen 12 Uhr teilte die Telekom via Facebook mit: „Aktuell kommt es zu Störungen und Beeinträchtigungen bei der Telefonie, im Internet und Fernsehen im Festnetz. Unsere Technik arbeitet mit Hochdruck an der Störungsbeseitigung. Wir bitten unsere Kunden um etwas Geduld und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.“ Eine gute Stunde später nannte sie an gleicher Stelle den Ausfall des Authentifizierungsservers als Ursache: „Unsere Techniker arbeiten intensiv daran, die betroffenen Kunden auf redundante RADIUS-Server umzuziehen, um alle Dienste in Kürze wieder in der gewohnten Qualität zur Verfügung zu stellen.“
Gegen 14.20 Uhr hieß es dann, dass die Probleme sukzessive behoben würden und erste Anschlüsse wieder ordnungsgemäß funktionierten. Bis alle Telekom-Kunden ihr Festnetz, Internet und Fernsehen wieder störungsfrei nutzen können, dürfte es jedoch noch etwas dauern.
Durch den großflächigen Ausfall waren auch die Website telekom.de sowie die Hotlines vorübergehend nur schwer zu erreichen, weil viele Nutzer gleichzeitig dort Hilfe suchten. Wie viele Kunden konkret von der Störung betroffen waren, teilte die Telekom nicht mit.
Update von 17.18 Uhr: Inzwischen hat die Telekom eine Abschlussinformation zur aktuellen Störung veröffentlicht: „Der Ausfall des RADIUS-Servers konnte durch den Umzug auf andere Server beseitigt werden. Die Ursache für den Ausfall befindet sich aktuell in Klärung. Wir bitten nochmals um Entschuldigung für entstandene Unannehmlichkeiten.“
Wie bei anderen Netzbetreibern auch kommt es bei der Telekom immer wieder zu kleineren und größeren Ausfällen. Meist sind davon aber nur einzelne Städte und Gemeinden betroffen und nicht wie im aktuellen Fall offenbar das gesamte Verbreitungsgebiet. Mit ähnlichen Problemen kämpfte im August auch der Kabelnetzbetreiber Unitymedia. Ein „interner Systemfehler“ führte bei ihm zu einem stundenlangen Ausfall aller internetbasierter Dienste.
Anspruch auf Entschädigung haben Kunden bei einem kurzzeitigen Internetausfall in aller Regel nicht, wie Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke in diesem Zusammenhang erklärte. Denn nach aktueller Rechtsprechung müssten Internetprovider keine dauerhafte Verfügbarkeit garantieren. Grund dafür sei, dass die Leistungskapazitäten des Providers begrenzt sind und die Übertragungsgeschwindigkeit von Daten je nach Netzauslastung schwankt.
Anbieter sichern sich üblicherweise mit einer Klausel in ihren AGB ab, in der eine Verfügbarkeit von etwas unter 100 Prozent im Monatsmittel zugesagt wird. Die Telekom gibt für den Internetzugang ihrer MagentaZuhause-Tarife beispielsweise eine mittlere Verfügbarkeit von 97 Prozent im Jahresmittel an. Das bedeutet, selbst bei einem Ausfall des Anschlusses für eine Dauer von knapp elf Tagen im Jahr würde die Telekom ihre vertraglichen Pflichten noch erfüllen. Anspruch auf Schadenersatz bestünde erst dann, wenn dieser Zeitraum überschritten würde.
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