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EU: Neues „Safe Harbor“-Abkommen mit den USA enthält Ausstiegsklausel

Der Nachfolger des Safe-Harbor-Abkommens, das der Europäische Gerichtshof im Oktober einkassiert hatte, soll eine Ausstiegsklausel enthalten. Das hat EU-Justizkommissarin Vera Jourová gestern bei einer Konferenz in Brüssel bestätigt, wie Reuters berichtet. „Im neuen Safe Harbor wird es eine Aufhebungsklausel geben, die besagt, dass wir es unter bestimmten Bedingungen aussetzen können“, zitiert Reuters die tschechische Politikerin.

Die Klausel soll es der EU erlauben, die Übertragung von Daten in die USA einzustellen, sollte es Bedenken geben, dass die Privatsphäre europäischer Nutzer dort nicht ausreichend geschützt ist. Damit reagiert die EU konkret auf das EuGH-Urteil, das der EU-Kommission vorwirft, ungeprüft unterstellt zu haben, dass die „Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten.“

Das Safe-Harbor-Abkommen sowie sein jetzt geplanter Nachfolger sollen es US-Firmen wie Google und Facebook erlauben, Daten ihrer europäischen Nutzer in den USA zu speichern. Reuters weist darauf hin, dass das Abkommen aber auch für europäische Unternehmen gilt, die beispielsweise Niederlassungen in den USA unterhalten und zu diesem Zweck Mitarbeiterdaten übertragen.

Dem Bericht zufolge versucht die EU nun, Datenschutzgarantien von den USA zu erhalten, die sicherstellen, dass das neue Regelwerk nicht erneut von einem Gericht gekippt wird. Jourová hoffe, dass das neue Abkommen im Januar unterzeichnet werden kann. Die USA seien bei Zugeständnissen in Bezug auf Zugriffe der dortigen Behörden auf persönliche Daten allerdings eher zurückhaltend.

Ausgelöst hatten die Debatte die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters und Whistleblowers Edward Snowden über die Abhörprogramme des US-Auslandsgeheimdiensts. Daraufhin hatte der österreichische Jurist Max Schrems bei der irischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde gegen Facebook eingereicht, die der irische High Court schließlich an den Europäischen Gerichtshof übergab.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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