Die vom Bundesrat geforderten Datenauskünfte über Internetnutzer an Privatpersonen und Unternehmen sind offenbar vorerst vom Tisch. Das hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), der diesen Vorschlag scharf kritisiert hatte, nach eigenen Angaben aus Reihen der Großen Koalition erfahren. Offenbar will die Bundesregierung die Pläne zumindest nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Reform des Telemediengesetzes umsetzen. Eine öffentliche Anhörung dazu, in der es auch um die umstrittene WLAN-Störerhaftung geht, ist für Mittwoch angesetzt.
„Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne von Paragraf 12 Absatz 2 des Telemediengesetzes grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln“, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Ingo Jürgensmann vom AK Vorrat begrüßt nun, dass die Pläne des Bundesrats vorerst keine Aussicht auf Verwirklichung haben: „Das Recht auf anonyme Internetnutzung ist Voraussetzung der freien Meinungsäußerung im Netz und der Aufdeckung von Missständen durch Whistleblower. Wer bei jeder kritischen Äußerung eine teure Abmahnung befürchten muss, wird sich selbst zensieren. Wenn Internetanbieter ihre Nutzer verpfeifen müssen, drohen Abmahnwellen und eine Unterdrückung unliebsamen zivilgesellschaftlichen Protests durch Unternehmer.“
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Der Bundesregierung empfiehlt Jürgensmann, ihre diesbezüglichen Überlegungen aufzugeben: „Unzulässige Veröffentlichungen können schon heute gelöscht und strafbare Posts von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Gegen Flüchtlingshetze helfen private Schnüffelrechte nicht, da Flüchtlinge kaum Abmahnungen versenden werden. Gegen Online-Hass sind Zivilcourage und klare Antworten anderer Nutzer die richtige Antwort.“
Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat zunächst geantwortet, während bisher „der Datenschutz Vorrang“ habe, habe sie „grundsätzlich keine Einwände“ gegen die Zulassung von Datenauskünften über Internetnutzer an Privatpersonen. Denkbar wäre dies auch im Hinblick auf „alle sonstigen absoluten Rechte“, beispielsweise das Sacheigentum, das Markenrecht, Patentrechte und das Recht am Gewerbebetrieb. Im Zuge der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung (PDF) seien ohnehin „Schlussfolgerungen … hinsichtlich aller in Deutschland bestehenden Datenschutzvorschriften zu ziehen.“
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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