Categories: RechtRegulierung

Ehemaliger Kinox.to-Betreiber zu über drei Jahren Haft verurteilt

Ein ehemaliger Mitbetreiber des illegalen Streaming-Verzeichnisses Kinox.to muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-Jährigen am Montag wegen tausendfachen Urheberrechtsverletzungen und Computersabotage zu drei Jahren und vier Monaten Haft (Az. 11 KLs 390 Js 9/15).

Ein Gerichtssprecher erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur DPA, dass das eigentlich erst für Ende Januar erwartete Urteil auf Grundlage einer Verständigung gefallen sei. Der Angeklagte habe im Prozess ein Geständnis abgelegt, wofür ihm im Gegenzug ein bestimmter Strafrahmen in Aussicht gestellt wurde.

Die zwei noch nicht gefassten Betreiber von Kinox.to sind offenbar guten Mutes, die gegen sie erhobenen Anschuldigungen entkräften zu können (Screenshot: ZDNet.de).

Avit O. wurde wegen „gewerblich unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützer Werke in 2889 Fällen“ schuldig gesprochen. Nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) verurteilte das Landgericht Leipzig ihn auch wegen Computersabotage gegen zwei Konkurrenz-Websites. Dadurch habe er diese für Nutzer unerreichbar machen und seine eigene „Marktposition“ verbessern wollen.

Das mutmaßlich von Avit O. und dem weiterhin zur Fahndung ausgeschriebenen Brüderpaar Kastriot und Kreshnik Selimi aufgebaute Nachfolgeportal des 2011 geschlossenen Kino.to finanziert sich durch Werbung. Es ist nach wie vor online und verlinkt auf illegale Streams urheberrechtlich geschützter Filme und Serien.

Die Portalbetreiber haben stets betont, keine eigenen Streams zu hosten, sondern lediglich Inhalte von Hostern zu indexieren und darauf zu verweisen. Damit tue man nichts anderes als Google.

Avit O. war Ende Oktober 2014 zusammen mit einem weiteren mutmaßlichen Betreiber von Kinox.to festgenommen worden. Die 14 Monate Untersuchungshaft werden ihm auf seine Gefängnisstrafe angerechnet, so dass er nur noch maximal 2 Jahre und 2 Monate absitzen muss.

Zu den nach wie vor abgetauchten und per internationalem Haftbefehl gesuchten Brüdern Selimi, die als aktuelle Betreiber von Kinox.to gelten, wollte sich der Angeklagte laut GVU im Prozess nicht äußern. Er sprach lediglich von einer „weiteren Person“, die die Kontrolle über das Portal übernommen habe. Nachdem diese im Lauf der Zeit zunehmend dominant aufgetreten sei, habe er aber mit ihr gebrochen.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Black Friday: Vorsicht vor schädlichen QR-Codes

Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.

1 Tag ago

Black Friday: Zahl der ominösen Shopping-Websites steigt

Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.

1 Tag ago

SmokeBuster bekämpft SmokeLoader

Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.

2 Tagen ago

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

2 Tagen ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

3 Tagen ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

3 Tagen ago