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Bundesrat debattiert über Smart-Meter-Zwang

Der Bundesrat wird am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Winterpause unter anderem über den Gesetzentwurf „zur Digitalisierung der Energiewende“ beraten. Dieser sieht eine verpflichtende Installation intelligenter Stromzähler – sogenannter „Smart Meter“ – vor. Die Kosten dafür sollen die Verbraucher tragen.

Die mit dem Entwurf befassten Ausschüsse des Bundesrats haben bisher keine Einwände geäußert. Weder das von Kritikern geforderte Wahlrecht beim Einbau von Smart-Metern noch ein nachträgliches Austauschrecht wurden von den Politikern bisher aufgegriffen. Ebenso unbeachtet blieb bis dato die dem Grundsatz der Datensparsamkeit entsprechende Forderung, nicht die gesamte Verbrauchskurve, sondern lediglich den Gesamtzählerstand zu speichern.

Das wollen die Piraten im Landtag Schleswig-Holstein ändern. Sie haben einen Antrag (PDF) eingebracht, mit dem sie erreichen wollen, dass sich das Bundesland im Bundesrat für drei Änderungen am Gesetzentwurf einsetzt. Erstens sollen „intelligente Stromzähler“ und „intelligente Messsysteme“ nur mit Zustimmung der Verbraucher in Haushalten eingebaut werden dürfen. Zweitens soll eine solche Vorrichtung auf Antrag durch einen herkömmlichen Stromzähler ersetzt werden müssen, wenn sie beim Neubezug einer Wohnung bereits installiert ist. Drittens sollen bei Einheitstarifen Smart Meter nicht ohne Einwilligung der Verbraucher den zeitlichen Verlauf des Stromverbrauchs, die sogenannte „Zählerstandsgangmessung“ aufzeichnen dürfen.

Laut dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung sind ab einem Jahresverbrauch von 6000 kWh „intelligente Messsysteme“ verpflichtend, die zu einer Fernübertragung des Stromverbrauchs in der Lage sind. Der Einbau eines Smart Meter ohne Fernübertragung soll aber für alle Verbraucher Pflicht werden.

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Dem schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten Patrick Breyer (Piraten) zufolge ist dadurch eine finanzielle Mehrbelastung um bis zu 90 Euro pro Jahr und Haushalt zu erwarten. Allerdings sei der Nutzen beim Energiesparen gering, der Eingriff in die Privatsphäre der Bürger jedoch tiefgreifend: „Mithilfe der geplanten Verbrauchsaufzeichnung im 15-Minuten-Takt kann die Anwesenheit und das Verhalten in der eigenen Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden. Vermieter, Ehepartner, Polizei, Geheimdienste oder Einbrecher könnten damit das Privatleben ausspionieren“, so Breyer.

Seine Ansicht wird durch eine Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) von Ende November gestützt. Demnach lohnen sich Smart Meter und damit mögliche variable Tarife für die Verbraucher in der Regel nicht.

Bereits im Frühjahr hatten sich die Verbraucherschützer kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert. „Smart Meter bieten für Verbraucherinnen und Verbraucher bislang keinen Zusatznutzen, zum Beispiel in Form von Effizienzgewinnen oder variablen Tarifen. Ansonsten hätte das Wirtschaftsministerium auf einen marktgetriebenen Einbau gesetzt und müsste dies nicht verpflichtend vorschreiben“, sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller damals. Ihre Kritik – auch in Bezug auf den mangelhaften Datenschutz – legte die Organisation im April in einem Eckpunktepapier ausführlich dar.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

ZDNet.de Redaktion

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