Facebook hat mit der Umsetzung einer neuen Richtlinie für Usernamen begonnen. Nach mehr als einem Jahr Streit um seinen Klarnamenzwang richtet es jetzt zunächst in den USA ein neues Meldesystem für falsche Namen ein. Dabei werden Interessen der LGBT-Community, etwa Transsexueller, aber auch Namen in nicht lateinischen Schriften und Stalking-Fälle berücksichtigt.
Wer jetzt einen vermeintlich falschen Usernamen meldet, muss nun in seinem Bericht genauere Angaben machen, etwa ob es sich um eine fiktionale Figur, einen äußerst ungewöhnlichen Namen oder Missbrauch des Namens einer bekannten Person handelt. Anschließend wird der Betroffene verständigt und erhält eine Woche Zeit, Stellung zu nehmen. Außerdem gibt es für diese Art Probleme nun ein erweitertes Support-Team bei Facebook.
Das Unternehmen betont aber auch, die Richtlinien habe es nicht geändert. Weiter gelte für alle, dass sie auf Facebook den Namen verwenden müssten, den sie auch im restlichen Leben gebrauchten. Man reagiere aber auf Beschwerden und Probleme mit diesem System.
die Klarnamenpflicht bereits relativiert. „Unser Grundsatz war nie, dass wir von jedem auf Facebook verlangen, seinen offiziellen Namen anzugeben“, sagte Chief Product Officer Chris Cox. „Der Geist hinter unserem Grundsatz ist, dass jeder auf Facebook den echten Namen nutzt, den er auch im wirklichen Leben verwendet.“ Er reagierte damit auf Proteste von Nutzern, nachdem Facebook hunderte Konten von Dragqueens gelöscht hatte, weil diese nur ihren Künstlernamen angegeben hatten.
Im Oktober 2014 nämlich hatte FacebookMitte Februar 2014 hatte Facebook bereits zusätzliche Geschlechtskategorien eingeführt. Damit öffnete sich das Social Network Menschen, die sich nicht eindeutig einem biologischen Geschlecht zugehörig fühlen. Außer „männlich“ und „weiblich“ können Nutzer seitdem beispielsweise auch „intersexuell“ oder „transsexuell“ in ihrem Profil angeben.
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Das Verfahren zum Nachweis in Zweifelsfällen wurde nicht geändert. Gegebenenfalls können Anwender nämlich mittels eines Ausweises – es muss sich immerhin nicht um ein staatliches Dokument handeln, ein Schülerausweis genügt – belegen, dass sie im Alltag den gewählten Namen nutzen. Auch bei Verwendung eines Pseudonyms kennt Facebook selbst somit den echten Namen des Anwenders.
Google+ hatte die seit seiner Einführung 2011 geltende Klarnamenpflicht Mitte Juli 2014 überraschend aufgegeben. Es entschuldigte sich sogar dafür, nicht früher auf die Nutzer gehört zu haben, die eine solche Änderung schon lange gefordert hatten. Die Öffnung für Pseudonyme solle das Netzwerk zu einem Ort machen, der willkommen heißt und nicht ausschließt.
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