Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Microsoft abgemahnt, weil es die Installationsdateien für sein jüngstes Betriebssystem Windows 10 ohne Zustimmung der Nutzer herunterlädt. Das bis zu 6 GByte große Paket findet so auch den Weg auf die Festplatte von Anwendern von Windows 7 oder 8/8.1, die gar kein Interesse an dem kostenlosen Upgrade haben. Die Verbraucherschützer sprechen daher von einem „Zwangsdownload“ und gehen nun rechtlich dagegen vor.
nach Angaben der Verbraucherzentrale bisher geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Daher will sie dessen Vorgehen nun gerichtlich prüfen lassen.
Trotz der Abmahnung hat sich MicrosoftDie Verbraucherschützer kritisieren, dass die Nutzer erst nach dem Download gefragt würden, ob sie einer Installation zustimmen oder nicht. Dieses Vorgehen stelle eine unzumutbare Belästigung dar, da Anwender sich nach dem Download aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen müssten.
Microsoft hatte im September eingeräumt, das mehrere Gigabyte große Installationspaket von Windows 10 auch an Nutzer zu verteilen, die sich gar nicht für ein Upgrade auf das neue Betriebssystem registriert haben. „Für Personen, die automatische Aktualisierungen über Windows Update aktiviert haben, machen wir Upgrade-fähige Geräte bereit für Windows 10, indem wir die Dateien herunterladen, die sie benötigen, falls sie sich für ein Upgrade entscheiden“, erklärte das Unternehmen damals. „Wenn das Upgrade bereit ist, wird der Kunde darauf hingewiesen, Windows 10 auf dem Gerät zu installieren.“
Falls man ohnehin ein Upgrade auf das neue Betriebssystem plant, ist dies ein praktisches Feature. Aber wenn man mit seiner bestehenden Windows-Installation zufrieden ist, birgt Microsoft beherzter Vorstoß einige mögliche Nachteile. Zum einen wird durch den Download unnötig Bandbreite verbraucht, was vor allem bei Internetverbindungen mit einer Begrenzung für ungedrosseltes Datenvolumen ärgerlich ist. Natürlich nehmen die Dateien dann auch entsprechend viel Speicherplatz auf Festplatte oder SSD ein. Hinzu kommt ein mit der Zeit nerviger Hinweis auf das bereitstehende Upgrade nach jedem Systemneustart.
Zwar bietet Microsoft auf seiner Support-Website eine Anleitung zum Verwalten von Benachrichtungs- und Upgradeoptionen für Windows 10 an, durch deren Befolgung sich das „Zwangsupdate“ auf Windows 10 verhindern lässt. Doch Normalnutzer werden davon in den meisten Fällen keine Kenntnis haben.
Seit Mitte August diskutieren Nutzer im offiziellen Windows-Forum übrigens auch über eine Sammelklage gegen Microsoft wegen teils massiver Probleme, die bei einigen durch das Upgrade auf Windows 10 verursacht wurden. So lieferte Microsoft mehrere fehlerhafte Updates aus, die unter anderem dazu führten, dass das System nicht mehr korrekt startete oder sämtliche Versionen der Office-Anwendung Outlook abstürzten. In der knappen Begründung für die von der Nutzerin „Lisa Capaci“ vorgeschlagenen Klage heißt es: „Es gibt tausende von Computern die durch ‚automatische Updates‘ auf Windows 10 unbrauchbar gemacht wurden“.
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