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Gebündelte Android-Apps: Google wehrt sich gegen russische Kartellauflagen

Google hat bei einem Schiedsgericht in Moskau Berufung gegen die Anfang Oktober von der russischen Wettbewerbsbehörde FAS verhängten Kartellauflagen eingelegt. Die FAS forderte den Internetkonzern damals auf, spätestens bis zum 18. November seine normalerweise unter Android vorinstallierten Apps wie Gmail oder Maps nicht mehr mit dem Betriebssystem zu bündeln. Später wurde diese Frist um einen Monat verlängert.

Sollte Google auch die zweite Frist verstreichen lassen, droht ihm eine hohe Geldstrafe. Diese könnte 15 Prozent des 2014 mit Apps erzielten Jahresumsatzes entsprechen.

Schon Mitte September hatte die Kartellbehörde entschieden, dass Google gegen russische Wettbewerbsgesetze verstößt, indem es Hersteller zwingt, die Google-Dienste auf ihren Android-Geräten vorzuinstallieren. Der Entscheidung vorausgegangen war eine Beschwerde des russischen Suchanbieters Yandex, der eine Entkopplung der Dienste von Googles Mobilbetriebssystem gefordert hatte.

Yandex wirft Google vor, die in Android voreingestellten Google-Dienste schränkten die Möglichkeit der Nutzer ein, Angebote von Konkurrenten zu wählen. Das soll sich negativ auf Yandex‘ Anteil am Suchmarkt ausgewirkt haben. Dieser ging Bloomberg zufolge zwischen Januar 2014 und August 2015 von 54 auf 50 Prozent zurück. Androids Anteil am russischen Smartphonemarkt liegt laut Recode bei 65 Prozent.

Die Kartellentscheidung der FAS gilt sowohl für Google selbst sowie für Smartphonehersteller, die seine Android-Version auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Open-Source-Ausgabe von Android (AOSP) bleibt davon unberührt, weil sie die Google-Apps und –Dienste nicht enthält.

Auch die Kartellwächter der EU-Kommission prüfen derzeit die Wettbewerbsverhältnisse bei Android. Sie gehen der Frage nach, ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für Smartphones wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat. Mit derselben Fragestellung beschäftigt sich seit Ende September ebenfalls die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC).

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ZDNet.de Redaktion

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