Das Bundeskartellamt ermittelt gegen Booking.com: Laut der Süddeutschen Zeitung (SZ) geht es um die Bestpreis-Klausel, die sich das Buchungsportal von bei ihm vertretenen Hotels und anderen Unterkünften einräumen lässt. Es ist ihnen dadurch untersagt, andernorts ihre Zimmer günstiger anzubieten – und auch Verfügbarkeit sowie Rahmenbedinungen wie die Stornierungsfrist dürfen nirgendwo günstiger sein.
Mit der Bestpreisbindung will Booking.com ausschließen, dass es von Hotels als Suchmaschine genutzt wird, in der man sich kostenlos präsentieren kann, Buchungen aber über die eigene Website gelenkt werden. Einnahmen erzielt Booking.com wie ähnliche Portale durch Vermittlungsgebühren, die sich auf bis zu 20 Prozent belaufen. Selbst bei Preisgleichheit auf Hotelwebsite und Booking.com verdient ein Hotel also deutlich weniger, wenn der Gast über Booking.com bucht.
Das 1996 gegründete Booking.com B.V. gehört zur Priceline Group. Auf seiner Website spricht es von mehr als 10.000 Mitarbeitern. Jeden Tag werden demnach 950.000 Übernachtungen auf Booking.com gebucht.
Mit dem Versuch, sich eine Bestpreisklausel von Marktplatzhändlern einräumen zu lassen, war Amazon 2013 in Deutschland gescheitert. Das Bundeskartellamt sah in Amazons sogenannter Preisparitätsklausel einen möglichen Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot. Das Unternehmen sah sich letztlich gezwungen, sie zu streichen.
Tipp: Wie gut kennen Sie sich mit Browsern aus? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.
Die Entwickler arbeiten noch an weiteren „Verfeinerungen“. Windows Insider erhalten nun wohl eine erste Vorschau…
Laut Bitkom-Umfrage werden in jedem dritten Unternehmen in Deutschland private KI-Zugänge genutzt. Tendenz steigend.
2023 erlitten neun von zehn Unternehmen in der DACH-Region Umsatzverluste und Kurseinbrüche in Folge von…
Der Report „Pacific Rim“ von Sophos beschreibt Katz-und-Maus-Spiel aus Angriffs- und Verteidigungsoperationen mit staatlich unterstützten…
NVIDIA DGX SuperPOD soll voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen und für Forschungsberechnungen genutzt werden.
Latrodectus, auch bekannt als BlackWidow, ist auch unter dem Namen LUNAR SPIDER bekannt.