Google hat gegenüber VentureBeat bestätigt, dass es in Android N erstmals vollständig auf OpenJDK statt auf die Android-Implementierung der Java-Programmierschnittstellen (APIs) setzen wird. OpenJDK ist eine quelloffene Version von Oracles Java Development Kit (JDK).
Oracle prozessiert seit 2010 gegen Android. Nach seiner Darstellung „wurden tausende Zeilen Quellcode der Java-Plattform sowie die Struktur, Abfolge und Organisation der Plattform“ kopiert, und zwar aus der proprietären Java-Distribution. Dieser Rechtsstreit wurde im August 2015 auf die ab Ende 2010 eingeführten Android-Versionen 2.3.x Gingerbread, 3.x Honeycomb, 4.0.x Ice Cream Sandwich, 4.1.x bis 4.3.x Jelly Bean, 4.4.x KitKat und 5.x Lollipop ausgeweitet. Indem Google auf OpenJDK ausweicht, stellt es sicher, dass künftige Android-Versionen den möglicherweise kopierten Code nicht mehr enthalten.
Die offizielle Darstellung klingt allerdings anders. „Als quelloffene Plattform baut Android auf der Zusammenarbeit der Open-Source-Community auf“, sagt Google. Man wolle eine gemeinsame Codebasis schaffen, um Programmierern die Entwicklung von Apps und Services zu erleichtern.
Bisher kam OpenJDK auch schon in Android zum Einsatz – aber nicht durchgängig. Insofern stellt der Wechsel laut Google eine Vereinfachung dar. Auch wolle sich Google künftig stärker für OpenJDK engagieren, wo es Einfluss auf neue Funktionen und Verbesserungen nehmen könne, heißt es.
Einen Zusammenhang mit dem Rechtsstreit will Google nicht herstellen. Hacker News spekuliert jedoch, der vollständige Wechsel auf OpenJDK könnte Teil einer Einigung mit Oracle im Java-Prozess sein – oder eben eine Sicherheitsmaßnahme, um sich gegen künftige Ansprüche Oracles zu schützen.
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Ende Juni 2015 entschied der Supreme Court, sich nicht mit dem Streit zwischen Google und Oracle zu beschäftigen. Ein Berufungsgericht hatte im vergangenen Jahr zugunsten von Oracle geurteilt. Es hob das Urteil der Vorinstanz auf und entschied, dass Oracles 37 Java-APIs doch dem Urheberrecht unterliegen. Derzeit geht es um Schadenersatz in Höhe von einer Milliarde Dollar.
Google hat sich bisher mit dem Argument verteidigt, einfache Softwareanweisungen seien nicht schützbar. Bei seiner Nutzung des Codes handle es sich um eine „Fair Use“-Ausnahme, wie sie das Urheberrecht nun einmal vorsehe.
Die Folgen des Urteils für die Softwarebranche sind nicht absehbar, könnte doch ein Urheberrecht auf Code die Möglichkeiten zu neuen Entwicklungen stark eindämmen. „Ich glaube, dass das einen stark abschreckenden Effekt haben wird“, sagt etwa James Grimmelmann 2014, ein auf Urheberrecht spezialisierter Jurist an der University of Maryland in Baltimore. „Das bedeutet unter anderem, dass, wenn man eine App für eine Plattform entwickelt und der Plattform-Besitzer den Zugang widerruft, Sie ein urheberrechtliches Risiko eingehen, wenn Sie Ihre App auf eine andere Plattform umziehen.“
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