Google hat Caroline Atkinson als Chefin seines Politikteams eingestellt. Sie beriet zuvor US-Präsident Barack Obama. Zuletzt war ihr Titel der der Stellvertretenden Nationalen Sicherheitsberaterin für Außenwirtschaft. Aus diesem Amt schied sie im Dezember aus.
sieht die New York Times die laufende Kartelluntersuchung der Europäischen Union. Ihr Büro wird sich aber in Washington befinden, wenn sie die Stelle im März antritt.
Als erste große Aufgabe von Atkinson bei GoogleAtkinson war ursprünglich Journalistin. Unter Präsident Bill Clinton war sie aber schon einmal im Finanzministerium beschäftigt. Sie arbeitete später unter anderem für den Internationalen Währungsfonds, bevor sie 2011 zur US-Regierung von Präsident Obama stieß, dessen Stellvertretende Assistentin sie ab 2013 war. In dieser Position vertrat sie die USA auf G8- und G20-Treffen.
Bei Google ersetzt sie Rachel Whetstone, die 2015 zu Uber wechselte. Für das Unternehmen kommentierte Chefsyndikus Kent Walker: „Caroline ist eine international respektierte Diplomatin, und wir freuen uns sehr, dass eine so umsichtige Chefin unser weltweites Politik-Team führen wird.“
Wechsel zwischen dem Weißen Haus und dem Silicon Valley wurden in den letzten Jahren immer häufiger – in beide Richtungen. So stießen 2014 Politikberater David Plouffe zu Uber und 2015 Regierungs-Pressesprecher Jay Carney zu Amazon.
Umgekehrt wurde letztes Jahr Facebooks Chefentwickler David Recordon „White House IT Director“ und der Ex-Twitter-Produktchef Jason Goldman erster Chief Digital Officer. Im September 2014 berief Präsident Barack Obama zudem die hochrangige Google-Managerin Megan Smith zum Chief Technology Officer der USA. Als ihr Stellvertreter trat Twitters früherer Chefanwalt Alexander Macgillivray in die Dienste des Weißen Hauses.
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EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat im April 2015 erwartungsgemäß eine formelle Untersuchung gegen Google eingeleitet. Sie wirft sie dem Suchmaschinenanbieter somit offiziell vor, seine „beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum“ zu missbrauchen. Googles Suche bevorzuge den eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping und verschaffe sich somit einen unfairen Vorteil, lautet die Anschuldigung. Die EU-Kommission kommt zu der vorläufigen Auffassung, dass dieses Verhalten gegen EU-Kartellrecht verstößt. Es behindere den Wettbewerb und schade Verbrauchern.
Google gab sich in einer 130-seitigen Erwiderung uneinsichtig und kritisierte, der Gratischarakter seines Angebots werde nicht ausreichend wahrgenommen. „Zwischen Google und seinen Nutzern gibt es keine Handelsbeziehung.“ Auch sei bis heute unklar, warum Googles Selbstverpflichtungen von Januar 2014 nicht ausreichend waren.
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