Eine US-Sammeklage gegen Yahoo wegen des angeblich illegalen Scannens von E-Mails zur Auslieferung zielgerichteter Werbung endet offenbar mit einem Vergleich. Die Anwälte der Kläger legten der zuständigen Bezirksrichterin Lucy Koh vergangene Woche einen Einigungsvorschlag (PDF) vor, wie Ars Technica berichtet. Er sieht keinen Schadenersatz für die Kläger vor, aber die Zahlung von 4 Millionen Dollar Anwaltsgebühren. Außerdem soll Yahoo die Verarbeitung von E-Mails ändern.
Davon ist in dem ausgehandelten Vergleich (PDF) keine Rede mehr. Stattdessen sichert Yahoo darin lediglich zu, eine technische Änderung hinsichtlich des Zeitpunkt des Scans vorzunehmen. E-Mail-Inhalte werden demnach „nur an Server zur Analyse für Werbezwecke verschickt, nachdem ein Yahoo-Mail-Nutzer die E-Mail in seinem Postfach abrufen kann.“
Das klingt sehr nach Yahoos Argumentation während des Prozesses. Denn das Unternehmen hat stets betont, nicht gegen das der Klage zugrunde liegende kalifornische Bundesstaatsgesetz Invasion of Privacy Act zu verstoßen, weil es den Inhalt von E-Mails nicht zu Werbezwecken lese und analysiere, bis die Nachrichten ausgeliefert wurden.
Klägeranwalt Laurence King erklärte gegenüber The Recorder, das als erstes über den Vergleich berichtete, er glaube, dass die Einigung Yahoos Praxis „in Einklang mit kalifornischem Recht“ bringe. Er lieferte allerdings keine Antwort darauf, inwiefern der Vergleich den Datenschutz seiner Mandanten verbessert.
„Yahoo ist froh, diese Sache geklärt zu haben – die Zustimmung des Gerichts vorausgesetzt“, sagte ein Yahoo-Sprecher Ars Technica. „Yahoo weist jegliches Fehlverhalten zurück und darauf hin, dass das Gericht in keiner Weise einen Gesetzesverstoß von Yahoo festgestellt hat.“ Eine abschließende Sitzung, in der Richterin Koh über die Zulässigkeit des Vergleichs entscheiden wird, ist für den 4. Februar angesetzt.
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Yahoo ist nicht das einzige große Technikunternehmen, dem das Ausspionieren seiner Nutzer vorgeworfen wurde. Auch Google wurde bereits für ähnliche Überwachungsmaßnahmen zur Steigerung seiner Werbeumsätze verklagt. Das Verfahren wurde jedoch im vergangenen Jahr eingestellt, nachdem Google seine Nutzungsbedingungen um eine Erklärung zum E-Mail-Scanning ergänzt hatte. Das hielt den Bundesverband Verbraucherzentrale (VZBV) aber nicht davon ab, Google Anfang Januar wegen zwei Klauseln in seiner Datenschutzerklärung zur Erhebung und Verwendung personenenbezogener Daten abzumahnen. Sie sind seiner Ansicht nach unzulässig, weil Google von Gmail-Nutzern keine gesonderte Einwilligung zum Scannen ihrer E-Mails einholt.
Die Analyse der Nachrichteninhalte und die Auswahl von Stichworten ermöglicht E-Mail-Anbietern wie Yahoo oder Google, Anzeigen auf ihren Webseiten genauer auf den Nutzer zuzuschneiden. Das wiederum hat meist höhere Umsätze für Vermarkter und Anzeigenkunden zur Folge. Kritiker sehen in dieser Art der Kommunikationsüberwachung aber eine Verletzung der Privatsphäre.
In ähnlichen Verfahren hatte sich Yahoo schon Anfang 2014 mit zwei Nutzergruppen außergerichtlich geeinigt, die den Konzern ebenfalls wegen des angeblich illegalen Scannens von E-Mails zur Auslieferung zielgerichteter Werbung verklagt hatten. Nach einem Treffen mit Yahoo-Vertretern zogen sie ihre Beschwerden zurück.
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