Für die sozialistische französische Regierung hat Staatssekretärin Axelle Lemaire einen Gesetzesvorschlag zurückgewiesen, der Behörden das Recht gegeben hätte, auch auf verschlüsselt gespeicherte Daten Verdächtiger zuzugreifen. Dies hätte Technikfirmen die Pflicht auferlegt, Hintertüren einzubauen, um eventuellen Zugriffsbegehren entsprechen zu können. Das berichtet Numerama.
Der Vorschlag sollte Hardware-Hersteller zur Integration von Zugriffsmöglichkeiten verpflichten, für die eine richterliche Genehmigung in einem Strafverfahren nötig sein sollte. Dies ging Lemaire aber zu weit: Es handle sich um „eine Schwachstelle by design„. Das sei aber nicht Teil des geplanten Gesetzes. Außerdem teile der Vorschlag der Datenschutzbehörde CNIL eine neue Aufgabe zu. Vor allem aber schwächten Hintertüren die Gesellschaft als Ganzes. Private Daten seien dann gar nicht mehr geschützt.
„Selbst wenn die Idee lobenswert ist, öffnet sie die Tür auch Akteuren mit weniger lobenswerten Absichten, ganz abgesehen von möglichem Schaden für den Ruf von Firmen, die diese Schwachstellen einbauen müssen“, argumentierte die Staatssekretärin. Sie verwies dabei auf jüngste Ereignisse wie die vermutlich auf einen Geheimdienst wie die NSA zurückgehende Schwachstelle in Junipers ScreenOS, die 2012 eingebaut wurde und Zugriff auf Informationen gab. Außerdem nahm sie Bezug auf eine Entscheidung der Niederlande, Entwicklung, Verfügbarkeit und Nutzung von Verschlüsselung nicht zu schwächen, da sie für viele Firmen – etwa Banken – von großer Bedeutung seien.
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Kosciusko-Morizet nahm ihren Änderungsvorschlag daraufhin zurück, nicht ohne ihn noch einmal zu verteidigen. Er habe im Internet nur das möglich machen sollen, was eine Hausdurchsuchung für Privatgrundstücke sei. Ein Vergleich mit dem Hausschlüssel, den man ja auch nicht Behörden aushändige, sei daher unzulässig.
Nach den Anschlägen in Paris vom Januar und November 2015 hat die sozialistische Regierung unter François Hollande die Sicherheitsgesetze verschärft. Schon im Februar räumte sie sich etwa das Recht ein, Websites ohne Gerichtsbeschluss zu sperren.
[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]
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