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US-Gericht verhängt Verkaufsverbot für ältere Samsung-Smartphones

US-Bezirksrichterin Lucy Koh hat auf Antrag von Apple ein Verkaufsverbot gegen ältere Smartphones von Samsung verhängt. Die permanente Verfügung richtet sich gegen die Modelle Admire, Stratosphere sowie Galaxy Nexus, Note, Note 2, S2, S2 Epic 4G Touch, S2 Skyrocket und S3. Sie sollen mehrere Apple-Patente verletzen.

Das jüngste Gerät auf der Liste, das Galaxy S3, wurde 2012 eingeführt und seitdem von mehreren neuen Modellen abgelöst. Damit sind fast ausschließlich Geräte betroffen, die Samsung im US-Markt nicht mehr anbietet.

Die Verfügung basiert auf dem zweiten Patenturteil gegen Samsung. 2014 hatte eine Jury entschieden, dass der koreanische Konzern unter anderem Schutzrechte für die Slide-to-Unlock-Geste sowie die automatische Rechtschreibkorrektur verletzt. Im August 2014 hatte die vorsitzende Richterin ein Verkaufsverbot mit der Begründung abgelehnt, ein Schadenersatz sei ausreichend. Im September 2015 urteilte ein Berufungsgericht jedoch, Apple habe schon zu dem Zeitpunkt ein Verkaufsverbot zugestanden.

„Das Gericht hat entschieden, dass Apple einen irreparablen Schaden erfährt, wenn Samsung weiterhin die patentverletzenden Funktionen nutzt, und dass monetärer Schadenersatz Apple nicht ausreichend für diesen irreparablen Schaden kompensieren kann“, schreibt Koh nun in ihrer Urteilsbegründung.

In diesem zweiten Patenstreit hatten die Geschworenen dem iPhone-Hersteller 119,2 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen – deutlich weniger als die geforderten 2,2 Milliarden Dollar. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Strittig ist unter anderem die Gültigkeit des Slide-to-Unlock-Patents, das hierzulande der Bundesgerichtshof im August 2015 für nichtig erklärt hatte.

HIGHLIGHT

Produktiver arbeiten mit Unified Communications & Collaboration

Mit Unified Communications & Collaborations können Unternehmen die Produktivität der Anwender steigern, die Effizienz der IT verbessern und gleichzeitig Kosten sparen. Damit die unbestrittenen Vorteile einer UCC-Lösung sich in der Praxis voll entfalten können, müssen Unternehmen bei der Implementierung die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur überprüfen.

Die Urteile des ersten Patentstreits wird nun möglicherweise der Oberste Gerichtshof der USA überprüfen. Den Antrag dazu stellte Samsung im Dezember 2015. Es will vor allem erreichen, dass das Gericht klärt, welche Aspekte eines Produkts durch ein Designpatent geschützt werden können. Zudem geht es dem Unternehmen um die Höhe einer möglichen Entschädigung bei einem Verstoß gegen ein Designpatent. Laut Patentblogger Florian Müller wäre es das erste Mal seit 122 Jahren, dass sich der Supreme Court mit einem Urteil zu Designpatenten beschäftigen würde.

Die von Apple unterstellte Bedeutung von Design-Patenten stellen allerdings auch andere IT-Firmen infrage. Am Montag forderten unter anderem Dell, Ebay, Facebook, Google, Hewlett Packard Enterprise, HP, der Online-Händler Newegg, Vizio und der Softwareanbieter Pegasussystems den Supreme Court auf, sich mit diesem Thema zu befassen. Ähnliche Schriftsätze reichten auch die Electronic Frontier Foundation, der Branchenverband Computer and Communications Industry Association sowie der National Grange of the Order of the Patrons of Husbandry ein, der Farmer und Rancher vertritt. Sie argumentieren unter anderem, dass „exorbitante“ Schadenersatzforderungen aus Designpatenten zu einer Verteuerung von Smartphones und anderen Geräten führen könnten, was wiederum ihren Zugriff auf das Internet und damit das Wachstum ihrer Geschäfte einschränke.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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Der große Patent-Basar in der IT-Branche

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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