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Bundesregierung plant Glasfaserleitungen entlang von Fernstraßen

Das Bundeskabinett will nach Informationen der Süddeutschen Zeitung am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verabschieden, der den Breitbandausbau beschleunigen und Kosten reduzieren helfen soll. Er sieht vor, dass bei Neubau oder Sanierung von Autobahnen und Bundesstraßen künftig Glasfaserkabel für schnelles Internet mitverlegt werden müssen.

Gleiches soll für die Erschließung von Neubaugebieten gelten. Ebenso müssen dem Gesetzentwurf zufolge öffentliche Versorgungsnetzbetreiber ihre bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau öffnen. Dadruch soll künftig verhindert werden, dass Straßen doppelt aufgerissen werden müssen.

„Wer Verkehrswege oder Neubaugebiete erschließt, muss Glasfaserkabel direkt mitverlegen. Gleichzeitig öffnen wir bestehende Infrastruktur für Datennetze“, zitiert die Süddeutsche Zeitung den Bundesverkehrsminister. Beispielsweise sollen demnächst auch Energie- und Abwassernetze mit freien Kapazitäten an Straßen, Schienen und Wasserstraßen für Datenleitungen genutzt werden. „Solange geeignete Rohrkapazitäten darunter liegen, die noch frei sind, können die Telekommunikationsunternehmen einfach ein Kabel durchschießen“, so Dobrindt.

Bis 2018 will der Bund insgesamt 2,7 Milliarden Euro für den Breitbandausbau bereitstellen. Von den zugesagten Mitteln stammen 1,33 Milliarden aus der jüngsten Auktion von Mobilfunkfrequenzen, bei der insgesamt fast 5,1 Milliarden Euro erlöst wurden.

Kommunen und Landkreise in unterversorgten Gebieten, in denen sich der Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen nicht rechnet, dürfen auf Bundeszuschüsse von 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zählen. Da das Bundesprogramm mit Förderprogrammen der Bundesländer kombinierbar ist, können Kommunen und Landkreise ihren Eigenanteil auf bis auf 10 Prozent reduzieren.

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Voraussetzung für die Förderung ist, dass in den Zielgebieten nur ein grundlegender Breitbandzugang verfügbar ist und dort in den nächsten drei Jahren keine privaten Investitionen geplant sind. Gefördert werden zudem nur Projekte, die Haushalten und Unternehmen eine Downloadrate von mindestens 30 MBit/s garantieren. In den meisten Fällen sollen sogar 50 MBit/s möglich sein. Die öffentlich geförderten Netze müssen anschließend allen Wettbewerbern zu diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen.

Erste Fördergelder hatte der Bund Mitte Dezember vergeben. 31 Kommunen erhielten in einem ersten Schritt jeweils bis zu 50.000 Euro für die Planung von Breitbandprojekten. In einem zweiten Schritt stellt der Bund zusätzlich jeweils bis zu 15 Millionen Euro für die Umsetzung von Ausbauprojekten bereit. Anträge auf Förderung können private Anbieter und Gemeinden über ein Internetportal stellen.

Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, alle Haushalte in Deutschland bis 2018 mit 50-MBit/s-Zugängen zu versorgen. Im vergangenen Sommer gefasste Pläne für einen Rechtsanspruch auf solch schnelle Internetzugänge hat die CDU aber wieder aufgegeben.

ZDNet.de Redaktion

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