Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat Facebook eine Frist von drei Monaten gesetzt, um die Überwachung nicht bei ihm registrierter Anwender ohne deren Einwilligung einzustellen und bestimmte Übertragungen von Daten in die USA zu stoppen. Das berichtet die Agentur Reuters. Nach Verstreichen der Frist könnte die Behörde eine Strafe verhängen.
Das Ultimatum der CNIL an Facebook wird nun als erste bedeutende Maßnahme gehandelt, die sich auf dieses Urteil bezieht. Die Verzögerung ergibt sich daraus, dass die EU-Datenschutzorganisationen Firmen zunächst drei Monate Zeit einräumten, um neue Vorkehrung für die transatlantische Datenübermittlung zu treffen. Mit Ende dieser Frist ist der Rechtsweg gegen Firmen offen, die sich noch auf Safe Harbor beziehen.
Täglich unterschreiben wir Empfangsbestätigungen von Paketen, Mietwagenverträge oder Kreditkartenzahlungen mit elektronischen Unterschriften. Im Geschäftsalltag fühlen sich jedoch insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen häufig noch abgeschreckt, elektronische Signaturen einzusetzen. Sofern sie richtig in die passenden Geschäftsprozesse integriert werden, bieten sie aber einen großen Mehrwert und sind verbindlicher als eine Bestätigung per E-Mail.
Die CNIL beanstandet, dass Facebook Website-übergreifend über Like-Buttons auch Anwender per Cookie identifiziert, die sich nicht bei ihm registriert und somit seinen Bedingungen nie zugestimmt haben. Sie würden nicht einmal informiert. Das verstoße gegen französisches Recht. Die Daten würden für Personalisierung von Anzeigen genutzt. Aufgrund der gleichen Vorwürfe hatte Belgien 2015 den Einsatz von Cookies zur Überwachung Dritter untersagt.
Die Europäische Union und die US-Regierung haben sich vor wenigen Tagen auf die Grundlagen eines neuen Abkommens „Privacy Shield“ zum Austausch von Daten zwischen Europa und den USA geeinigt. Es ist aber nicht in Kraft getreten, zumal Details noch geklärt werden müssen.
CNIL steht für Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés. Die französische Behörde hat sich auch durch ihre Beharrlichkeit einen Namen gemacht, mit der sie Googles Umsetzung des „Rechts auf Vergessenwerden“ weltweit einforderte – wenn auch bisher ohne konkretes Ergebnis.
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