Google hat seine Entscheidung von Anfang des Monats revidiert und Werbeblocker-Plug-ins für Samsungs Android-Browser wie Adblock Fast wieder für den Play Store zugelassen. Auch zuvor abgelehnte Updates für andere Adblocker-Erweiterungen von Drittanbietern wie Crystal wurden inzwischen genehmigt.
Als Google Adblock Fast vergangene Woche aus seinem Play Store verbannte, schien es so, als ob es die Verbreitung eigenständiger Werbeblocker-Apps als APK-Dateien über seinen Marktplatz verhindern wolle, während es Browser mit integrierten Adblock-Funktionen weiterhin akzeptierte. Es begründete die Löschung von Adblock Fast und die Nichtzulassung von Updates für ähnliche Werbeblocker-Plug-ins mit angeblichen Verstößen gegen Paragraf 4.4 der Vereinbarung für den Entwicklervertrieb, in dem „verbotene Handlungen“ beschrieben werden.
Wörtlich heißt es darin: „Sie dürfen im Hinblick auf den Store keine Handlungen einschließlich der Entwicklung und des Vertriebs von Produkten vornehmen, durch welche Geräte, Server, Netzwerke oder sonstiges Eigentum oder sonstige Dienstleistungen von Dritten beeinträchtigt, gestört oder beschädigt werden oder auf sie in unerlaubter Weise zugegriffen wird. Solche Dritten können unter anderem Android-Nutzer, Google oder Mobilfunkanbieter sein. Sie dürfen keine Kundeninformationen, die Sie über den Store erhalten haben, dazu verwenden, Produkte außerhalb des Stores zu verkaufen oder zu vertreiben.“
Täglich unterschreiben wir Empfangsbestätigungen von Paketen, Mietwagenverträge oder Kreditkartenzahlungen mit elektronischen Unterschriften. Im Geschäftsalltag fühlen sich jedoch insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen häufig noch abgeschreckt, elektronische Signaturen einzusetzen. Sofern sie richtig in die passenden Geschäftsprozesse integriert werden, bieten sie aber einen großen Mehrwert und sind verbindlicher als eine Bestätigung per E-Mail.
Den Entwicklern von Adblock Fast und Crystal teilte Google mit, dass sie ihre App wieder in den Play Store einstellen beziehungsweise aktualisieren könnten, wenn sie sie so modifizieren, dass sie nicht mehr „andere Apps, Services oder Produkte in unerlaubter Weise beeinträchtigt“. Gegen diese Entscheidung hatten beide Entwickler Einspruch eingelegt, mit dem Hinweis, dass sie mit ihren Apps offensichtlich Samsungs Browser „beeinträchtigen“, was aber von Samsung durch die kürzliche Einführung einer API zur Inhaltsblockade natürlich so vorgesehen sei. Das hat nun offenbar auch Google eingesehen.
In einem Blogeintrag erklärt Brian Kennish, Gründer und CEO des Adblock-Fast-Entwicklers Rocketship Apps, dass man letzte Woche Montag Einspruch gegen die Zurückweisung eines Updates eingereicht habe – einen Tag, bevor Adblock Fast aus Google Play entfernt wurde. Am Freitagabend habe man dann eine Antwort per E-Mail erhalten, dass der Einspruch akzeptiert wurde. Seit Dienstag lässt sich der Werbeblocker wieder aus dem Play Store herunterladen und zwar in einer auf die Nummer 1.1.0 aktualisierten Version. Diese weitet den Support auf Android 4.0 aus.
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