Die EU-Kommission hat einen Entwurf des mit den USA geplanten Datenaustauschabkommens Privacy Shield vorgelegt. Das Paket basiert auf einer Einigung von Anfang Februar und umfasst den sogenannten Angemessenheitsbeschluss der Kommission, die schriftlichen Zusicherungen der USA, die im US-Bundesregister veröffentlicht werden, sowie eine Mitteilung der Kommission zu den neuen Garantien für transatlantische Datenübermittlungen.
Bevor der jetzige Entwurf als unterschriftsreif deklariert wird, wird die EU-Kommission einen Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten und EU-Datenschutzbehörden (Artikel-29-Datenschutzgruppe) konsultieren. Auch in den USA laufen die nötigen Vorkehrungen, darunter die Einrichtung einer neuen Ombudsstelle.
EU-Justizkommissarin Vera Jourová kommentierte, der EU-US-Datenschutzschild sei eine „solide Regelung, die auf robuster Durchsetzung und Kontrolle basiert, einem besseren Rechtsschutz für den Bürger und erstmals einer schriftlichen Zusicherung unserer amerikanischen Partner zu den Garantien und Beschränkungen für den Datenzugriff der Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit.“ Sie verwies insbesondere auf den Judicial Redress Act – ein Gesetz, das EU-Bürgern das Recht garantiert, Schutz ihrer Daten vor US-Gerichten einzuklagen.
Das Webinar “Wie KMUs durch den Einsatz von Virtualisierung Kosten sparen und die Effizienz steigern” informiert Sie über die Vorteile von Virtualisierung und skizziert die technischen Grundlagen, die für eine erfolgreiche Implementierung nötig sind. Jetzt registrieren und Aufzeichnung ansehen.
Die heute noch einmal zusammengefassten Hauptverbesserungen des Abkommens aus Sicht der Kommission sind erstens strenge Auflagen für Unternehmen und konsequente Durchsetzung, zweitens klare Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten beim behördlichen Datenzugriff, drittens wirksamer Schutz der Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger durch verschiedene Rechtsbehelfe und viertens eine gemeinsame jährliche Überprüfung.
Der österreichische Jurist Max Schrems hingegen nennt die letzten Änderungen an dem Abkommen „Behübschungen“, wie in einer ersten Reaktion (PDF) steht. Beispielsweise enthalte die Zusicherung der USA sechs Ausnahmen, gestehe also selbst direkt sechs Datenschutzverletzungen ein. Schrems hatte letztlich den Anstoß zu der Neuregelung gegeben, da er eine Klage gegen Facebook einreichte, die ein irisches Gericht an den EuGH weiterleitete, der dann „Safe Harbor“ für nichtig erklärte, weil es Eingriffe amerikanischer Behörden in die Grundrechte von EU-Bürgern zulasse.
Die Option einer erneuten Klage gegen Privacy Shield hält sich Schrems offen, er ist aber überzeugt, dass es solche Klagen geben wird: „Die Minimalverbesserungen sind Meilen weit weg von dem ‚gleichwertigen‘ Datenschutz, den der EuGH verlangt hat.“ Seinen Eindruck fasst er zusammen: „Auf den ersten Blick scheint diese Kommissionsentscheidung direkt zurück zum EuGH zu gehen.“
[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]
Tipp: Wie gut kennen Sie sich mit der europäischen Technologie-Geschichte aus? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
OutSystems-Studie: 62 Prozent der Befragten haben Sicherheits- und Governance-Bedenken bei Softwareentwicklung mit KI-Unterstützung.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…