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Steuerstreit mit Apple: EU erteilt schneller Entscheidung eine Absage

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat einer schnellen Entscheidung der EU zu Apples irischem Steuerabkommen eine Absage erteilt, wie Bloomberg berichtet. Bei einer Pressekonferenz in Brüssel sagte sie auf Fragen von Journalisten nach dem Zeitplan für die Ermittlungen: „Halten Sie ihren Atem nicht an. Ich warne Sie nur.“

„Nein, wir warten darauf, dass die Aufgabe gründlich erledigt wird, und zwar mit der von uns gewünschten Qualität“, ergänzte Vestager. „Davon ist der Zeitplan abhängig.“

Die EU prüft derzeit, ob das Abkommen zwischen Apple und der irischen Steuerbehörde eine verbotene staatliche Subvention darstellt. Ähnliche Ermittlungen richten sich auch gegen Luxemburg. Dort sind neben Apple, auch Amazon.com, Starbucks und Fiat Chrysler betroffen.

Im Januar kündigte Vestager zudem an, sie werde möglicherweise auch den Steuerdeal zwischen Großbritannien und Google zu ihrer Liste hinzufügen. Google einigte sich mit der britischen Steuerbehörde im Januar auf eine Nachzahlung von 130 Millionen Pfund für die vergangenen zehn Jahre. Daraus ergab sich ein effektiver Steuersatz im unteren einstelligen Bereich.

Alle betroffenen Firmen betonen stets, sie hielten sich an alle Steuergesetze. Apple warnte seine Aktionäre trotzdem schon im April 2015 vor einer möglicherweise „erheblichen Steuernachzahlung“ an Irland.

Darüber hinaus erklärte Vestager einem Bericht der Agentur Reuters zufolge, dass die EU wahrscheinlich kein eigenes Kartellverfahren gegen Facebook einleiten wird. Stattdessen verwies sie auf die laufenden Ermittlungen des Bundeskartellamts.

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„Sie sind sehr gut dafür geeignet“, sagte Vestager. „Und das sie es aus der deutschen und der europäischen Perspektive erledigen, machen sie es grundsätzlich so, dass alle davon profitieren.“

Das Bundeskartellamt geht seit Anfang des Monats dem Verdacht nach, „dass die Nutzungsbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen“ – und zwar in kartellrechtlich relevanter Weise. Es arbeitet in dem Fall mit den Datenschutzbeauftragten, den Verbraucherschutzverbänden und auch der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Sollte sich der Verdacht erhärten, kann das Bundeskartellamt missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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