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LKA-Ermittler durchsuchen Wohnungen wegen rechter Hetze im Internet

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) hat im Rahmen von Ermittlungen gegen rechte Hetze im Internet am heutigen Donnerstag im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln die Wohnungen von fünf Beschuldigten in Dortmund, Schwelm (beides NRW) und Weimar (Thüringen) durchsucht. Dabei stellten die Beamten Mobiltelefone und Computer zur späteren Auswertung sicher. Eine Person wurde aufgrund eines bestehenden Haftbefehls in einer anderen Sache festgenommen.

Gegen die fünf Männer im Alter von 29 bis 41 Jahren laufen Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Köln unter anderem wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Eine Task Force des LKA NRW wurde mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt, wie das Landeskriminalamt mitteilt.

Die „Task Force zur Bekämpfung rechter Hetze im Internet“ war im vergangenen Jahr auf Veranlassung von Nordrhein-Westfalens Innenminister Rald Jäger (SPD) im LKA NRW eingerichtet worden. Dieser erklärte damals, dass die rechtsextreme Hetze im Internet dramatisch zugenommen habe. Einige Nutzer zeigten sich extrem aggressiv und oft sogar mit Klarnamen.

Seit Oktober letzten Jahres suchen die Mitarbeiter der Task Force des LKA NRW gezielt nach strafrechtlich relevanten Hass-Postings und bringen diese zur Anzeige. In fünf Sachverhalten wurden heute erste strafprozessuale Maßnahmen getroffen.

Auch die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg wollen künftig verstärkt gegen verfassungsfeindliche Hetze im Internet vorgehen. Im Januar kündigten sie eine Gesetzesinitiative an, die zum Ziel hat, verfassungsfeindliche Propaganda auch dann bestrafen zu können, wenn sie vom Ausland aus betrieben wird.

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Bisher macht sich nach Paragraf 86 und 86a des Strafgesetzbuches nur strafbar, wer Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (zum Beispiel Hakenkreuze) im Inland öffentlich verwendet. Wer sich hingegen vorübergehend im Ausland aufhält und von dort aus verfassungsfeindliche Inhalte ins Internet einstellt, bleibt bisher selbst dann straflos, wenn sich diese Inhalte an Adressaten in Deutschland richten.

So hatte der Bundesgerichtshof 2014 einen Angeklagten freigesprochen, der von einem Computer in Tschechien aus eine Internetplattform mit dem Namen „Arische Musikfraktion“ gegründet und dort Abbildungen von Hakenkreuzen hochgeladen hatte. Grund für den Freispruch war die Begrenzung des geltenden Rechts auf Inlandstaten.

Diese Gesetzeslücke wollen Schleswig-Holstein und Hamburg mit ihrer gemeinsamen Gesetzesinitiative schließen. „Extremistische Hetze im Internet stellt unsere Zivilgesellschaft vor neue Herausforderungen. Wenn rechte Rattenfänger im Internet ihr rassistisches Weltbild verbreiten, müssen wir dem konsequent entgegentreten und diese Täter auch dann bestrafen, wenn sie gezielt vom Ausland aus operieren“, erklärte dazu Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW).

ZDNet.de Redaktion

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