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Russisches Berufungsgericht bestätigt Kartellurteil gegen Google

Ein Berufungsgericht in Russland hat die Entscheidung der Kartellbehörde Federal Antimonopoly Service (FAS) bestätigt, wonach die Bündelung von Googles Apps mit dem Mobilbetriebssystem Android gegen die Kartellgesetze des Landes verstößt. Googles Beschwerde wies das Gericht am Montag ab.

„Im Lauf des Verfahrens hat die Kommission der FAS festgestellt, dass Google Herstellern von mobilen Geräten die Google-Play-Store-App für die Vorinstallation auf Android-OS-Geräten für die Russische Föderation zur Verfügung stellt“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Zu den Bedingungen für die Bereitstellung des App Store gehört die obligatorische Installation der Google-Apps und auch der Suchmaschine und die obligatorische Platzierung auf dem Hauptbildschirm eines mobilen Geräts.“

Im Oktober 2015 hatte die FAS Google aufgefordert, seine mit Android gebündelten Apps aus seinem Mobilbetriebssystem zu entfernen. „Um den Wettbewerb wiederherzustellen, muss Google seine Vereinbarungen mit den Herstellern mobiler Geräte anpassen und die wettbewerbsfeindlichen Bedingungen entfernen“, teilte die Behörde damals mit.

Auslöser war eine Beschwerde des russischen Suchanbieters Yandex. Er wirft dem Internetkonzern vor, die in Android voreingestellten Google-Dienste schränkten die Möglichkeit der Nutzer ein, Angebote von Konkurrenten zu wählen. „Nach sorgfältiger Bewertung aller Fakten im Fall gegen Googles wettbewerbsfeindliche Geschäftspraktiken hat das Gericht die Entscheidung der FAS bestätigt“, sagte nun ein Yandex-Sprecher, wie VentureBeat berichtet.

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Ein Google-Sprecher wollte die Entscheidung auf Nachfrage des Wall Street Journal nicht kommentieren, da Google die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht erhalten habe. Google kann demnach Einspruch gegen das Urteil einlegen.

Auch Kartellbehörden anderer Länder ermitteln gegen Google. Die EU-Kommission beschäftigt sich beispielsweise mit der Frage, ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für Smartphones wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat. Mit derselben Frage beschäftigt sich zudem seit Ende September auch die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC).

[mit Material von Jake Smith, ZDNet.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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