Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage von OpenTV gegen Apple recht gegeben. Es sieht fünf seiner Patente durch Streaming-Technik von Apple verletzt. Wie Reuters berichtet, ordnet das Gericht Apple nun an, den Einsatz der fraglichen Techniken in Deutschland zu unterlassen. Das könnte AirPlay und Facetime betreffen, die beide Video streamen, aber auch iTunes.
OpenTV war ursprünglich ein US-Unternehmen mit Sitz in San Francisco, gehört seit 2010 aber vollständig der Schweizer Kudelski Group. Es hatte außer in Deutschland auch in den USA geklagt, wo Apple zu hohen Strafzahlungen verurteilt werden könnte, sollten sich die Richter der Auffassung ihrer deutschen Kollegen anschließen, die OpenTVs Ansprüche „begründet“ nannten.
Im Vergleich zu Festplatten glänzen SSDs mit einer höheren Leistung, geringerem Energieverbrauch und weniger Hitzeentwicklung. Die längere Lebensdauer unterstreicht Samsung zudem mit einer 10-jährigen Garantie für seine 850PRO-Serie.
OpenTV gilt als Pionier im Bereich interaktiver Fernsehdienste. Es stellt Software für Settop-Boxen her, die etwa der Satelliten-Internet-Anbieter Dish einsetzt. Seine Lösung war unter anderem eine der ersten, die einen Webbrowser auf einem Fernseher verfügbar machte. Heute kommen seine Programme in On-Demand-Videodiensten und digitalen Videorekordern zum Einsatz.
In den USA hatte sich im Februar der Patentverwerter VirnetX im Streit um VPN-Schutzrechte erneut gegen Apple durchgesetzt. Die Geschworenen eines Bezirksgerichts in Texas verurteilten den iPhone-Hersteller zu 625,6 Millionen Dollar Schadenersatz. In dem Betrag sind auch Lizenzgebühren erhalten. Ursprünglich hatte VirnetX 532 Millionen Dollar gefordert.
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