Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich dafür ausgesprochen, die rechtlichen Hürden für eine flächendeckende Einführung offener WLAN-Zugänge in Deutschland deutlich abzusenken. Er unterstützt jetzt Forderungen von Vertretern der schwarz-roten Regierungskoalition, die sogenannte Störerhaftung weitgehend abzuschaffen. Diese war zuletzt nur noch von CDU/CSU gewollt.
Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Die Störerhaftung führt meiner Meinung nach nicht dazu, dass wir unkompliziert ein freies WLAN organisieren können.“
„Die Hürden, die das neue Telemediengesetz stellt, sind zu hoch“, sagte Dobrindt in einem Interview mit derNach aktuell geltendem Recht sind Anbieter freier WLAN-Netze für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer haftbar, etwa wenn diese eine urheberrechtlich geschützte Film- oder Musikdatei herunterladen oder via Filesharing verbreiten. Eine Neuregelung der Störerhaftung ist Gegenstand einer schon seit Monaten geführten Debatte innerhalb der Großen Koalition.
Minister Dobrindt ging in dem Interview auch auf die in der vergangenen Woche abgegebene Empfehlung vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs ein. Aus Sicht von Maciej Szpunar können Betreiber eines kostenlosen öffentlichen WLAN-Netzes nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers verantwortlich gemacht werden. Sie seien lediglich als Anbieter sogenannter Dienste der reinen Durchleitung anzusehen und somit nicht haftbar. Zudem vertritt der Generalanwalt die Auffassung, dass die Pflicht ein Passwort zu vergeben – wie sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Betrieb offener WLAN-Netze ursprünglich vorgesehen war -, der Erfordernis zuwiderlaufe, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Recht des geistigen Eigentums, das die Inhaber von Urheberrechten genießen, und der unternehmerischen Freiheit der betroffenen Diensteanbieter herzustellen. Außerdem schränke diese Maßnahme durch die Limitierung des Zugangs auf rechtmäßige Kommunikation das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit ein.
Die Empfehlung des Generalanwalts ist für den EuGH nicht bindend. Allerdings folgt das Gericht dieser in den meisten Fällen. Sollte es auch diesmal so sein, würde das bedeuten, dass jede Privatperson und alle Geschäftsleute, die nicht hauptberuflich Internetzugänge anbieten, diese ohne Passwortschutz öffnen dürfen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die Deutsche Bahn will zum Fahrplanwechsel 2016/17 im Dezember in allen ICEs sowie auf allen Hochgeschwindigkeitsstrecken auch in der zweiten Klasse WLAN kostenlos anbieten. „Darauf können Sie sich verlassen“, erklärte Bahnchef Rüdiger Grube vergangene Woche auf der CeBIT in Hannover. Zugleich räumte er jedoch ein, dass Kunden mit der Qualität „nicht immer zufrieden“ seien.
Auf der CeBIT bekräftigte Grube auch noch einmal die Pläne der Bahn, „mittelfristig“ neben den 5000 Kilometern ICE-Strecke auch die 29.000 Kilometer S-Bahn und Regionalzugstrecken mit WLAN versorgen zu wollen. Allerdings legte er sich dafür weder auf einen Zeitplan fest noch ging er auf die vor gut einem Jahr aufgeworfene Frage ein, wer das bezahlen soll.
Damals hatte die Bahn eine entsprechende Forderung von Verkehrsminister Dobrindt mit dem Hinweis gekontert, dass sie den Regionalverkehr nicht eigenwirtschaftlich betreibe, sondern von den Ländern damit beauftragt werde: „Wenn WLAN in Regionalzügen gewünscht wird, muss zum einen die entsprechende Bordtechnik in der Ausschreibung der Verkehrsverträge berücksichtigt werden. Zum anderen muss aber auch entlang der Strecken die zwingend notwendige Mobilfunkinfrastruktur verfügbar sein.“ Bei entsprechender Bestellung rüste man die Züge gerne aus.
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