Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat Samsungs Anrufung im Prozess gegen Apple zugelassen (PDF, Eintrag 15-777 auf Seite 2). Es wird das erste Mal seit 122 Jahren sein, dass sich der Supreme Court mit einem Urteil zu Designpatenten beschäftigt. Samsungs Rechtsabteilung kann diese Entscheidung daher als großen Erfolg verbuchen, auch wenn der Ausgang völlig offen ist. Der Supreme Court wird sich nur mit der Höhe des Schadensersatzes befassen, was der zweiten Frage in Samsungs Antrag entspricht.
„Ein patentiertes Design mag das wichtigste Merkmal eines Löffels oder Teppichs sein. Das gilt aber nicht für Smartphones, die zahllose andere bemerkenswerte Funktionen enthalten, die rein gar nichts mit ihrem Design zu tun haben“, heißt es bei Samsung, wie Reuters zitiert. Selbst wenn es nur einen kleinen Anteil seiner Umsätze an Apple abführen müsse, bedeute das nicht gerechtfertigte Profite für Apple, was dem Wettbewerb schade.
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Das koreanische Unternehmen erhielt dafür die Unterstützung in Form eines Amicus Curiae von Facebook und Google, also dem Gericht zugehenden Erklärung Dritter zugunsten einer Partei. Sie argumentieren, eine Entscheidung zugunsten Apples würde zu mehr Prozessen rund um Designpatente führen, die der Innovation abträglich seien. Designpatente sind ein US-Konzept, das grob dem Geschmacksmuster oder einem „eingetragenen Design“ im deutschen Recht entspricht. Google ist zudem als Anbieter des von Samsung genutzten Betriebssystems Android mittelbar betroffen.
Apples Darstellung lautet, es verteidige lediglich sein geistiges Eigentum und den Wert des iPhone. Samsung habe nach dem Start des ersten iPhone 2007 dieses bewusst kopiert und sich von früheren eigenen Designs komplett entfernt. Seither seien alle Mobilgeräte der Koreaner „iPhone-Klone geworden.“
Gegenstand der Apple-Klage waren unter anderem das Designpatent D618.677, das wichtige Design-Elemente wie den Home-Button und die „abgerundeten Ecken“ des iPhone beschreibt, und das Schutzrecht 7.844.915, das sich auf die Pinch-to-Zoom-Geste bezieht. Die Gültigkeit der beiden Patente ist nicht abschließend geklärt. Der United States Court of Appeals hatte jedoch im November eine erneute Anhörung zu der Frage, ob Apple eine Entschädigung zusteht, nachdem das US-Patentamt das Schutzrecht 7.844.915 für ungültig erklärt hat, abgelehnt.
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