Kunden der Deutsche Telekom, welche die Option „Music Streaming“ gebucht haben, müssen ab Ende April mit Einschränkungen rechnen. Denn dann will der Bonner Konzern sämtlichen Datenverkehr nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Highspeed-Volumens auf maximal 64 KBit/s im Download und 16 KBit/s im Upload drosseln. Das schließt auch die Spotify-Nutzung ein, die aber selbst das Datenvolumen weiterhin nicht zusätzlich belasten soll.
Von einer vorgeschriebenen Drosselung ist in der EU-Verordnung jedoch keine Rede. Stattdessen folgt die Telekom hier offenbar der Ankündigung von Vorstandschef Timotheus Höttges vom Oktober 2015, kostenpflichtige Überholspuren im Internet einzuführen. Denn durch die Drosselung kann sie teurere Optionen und Tarife anbieten.
So lässt sich mit der kostenpflichtigen Zusatzoption SpeedOn weiteres Datenvolumen hinzukaufen. Alternativ können Kunden natürlich auch in einen teureren Tarif mit mehr Inklusivvolumen wechseln, um einer Drosselung zu entgehen.
Ohne Cloud-Technologie sähe der Alltag heute ganz anders aus. Dropbox, Facebook, Google und Musikdienste gäbe es nicht. Erst Cloud-Technologien haben diese Services ermöglicht und treiben heute Innovationen schneller denn je voran.
Die Einschränkungen bei Spotify betreffen allerdings nur die Nutzung im Mobilfunknetz, wenn das im Tarif enthaltene Datenvolumen im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde. Im WLAN oder an den Telekom-Hotspots funktioniert es auch dann wie gewohnt unbegrenzt. Das Anhören von Offline-Playlists oder -Alben ist ebenfalls nicht von der Bandbreitenbeschränkung betroffen. Dazu müssen Anwender in einem Album auf die Schaltfläche „Speichern“ klicken, woraufhin die Option „Offline verfügbar“ erscheint. Wird diese aktiviert, werden die Titel des Albums oder der Playlist auf dem Gerät gespeichert und sind jederzeit verfügbar.
Die Kooperation mit Spotify hatte die Telekom im August 2012 angekündigt. Mit der monatlich 9,95 Euro teuren Option können Kunden die Nutzung des Musikstreamingdienstes von der Anrechnung auf ihr Datenvolumen ausnehmen. Für andere Dienste wie Napster, Groove oder Sound Cloud gilt dies trotz des allgemein gehaltenen Namens der „Music Streaming“-Option nicht. Sie werden wie herkömmlicher Datenverkehr auf das Highspeed-Volumen angerechnet.
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