Categories: RechtRegulierung

Java-Streit: Google hält Oracles 9,3-Milliarden-Dollar-Forderung für überzogen

Google hat mit einer gerichtlichen Eingabe seine Argumente gegen Oracles Forderung von 9,3 Milliarden Dollar für die unlizenzierte Nutzung von Java-Code in Android vorgetragen. Es stellt Java als weniger bedeutsam für Android dar und weist die Behauptung zurück, die Java-APIs hätten App-Entwickler schon frühzeitig zur Android-Plattform gezogen.

Seine eigenen Schadenersatzexperten sollen „überhaupt nicht einverstanden“ sein mit der Summe, die Oracle vor der im Mai anstehenden Neuverhandlung gefordert hatte. Errechnet hatte die Zahl, die etwa zehnmal so hoch ist wie die ursprünglich geforderte Entschädigung, der von Oracle beauftragte Experte James Malackowski. Der höhere Betrag soll dem Wachstum des Smartphonemarkts und auch des von Google entwickelten Android-Betriebssystems entsprechen.

Im seit 2010 anhaltenden Streit geht es noch immer um die 37 Java-Programmierschnittstellen, die Teil von Android sind. Oracle argumentiert, dass sie notwendig waren, um Anwendungsentwickler schnell für Android zu gewinnen. Dadurch wiederum habe Google Milliardengewinne mit App-Verkäufen und mobiler Werbung erzielen können.

Oracles Schadenersatzexperte schätzte „den verletzten Java-Urheberrechten zuzurechnenden Gewinn“ auf 8,8 Milliarden Dollar. Diese seien von Google abzuführen zuzüglich einem „tatsächlichen Schadenersatz“ von 475 Millionen Dollar, woraus sich eine Gesamtsumme von 9,3 Milliarden Dollar ergibt.

Kaum überraschen kann, dass Googles Experte diese Hochrechnung für völlig überzogen hält. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die 37 Java-SE-APIS nur 0,8 Prozent von über 15 Millionen Codezeilen in Android entsprechen, die gegen keine Rechte verstoßen. Wie aus Eingaben Oracles hervorgeht, will der Internetkonzern einen möglichen Schadenersatz auf 100 Millionen Dollar begrenzen.

Whitepaper

Studie zu Filesharing im Unternehmen: Kollaboration im sicheren und skalierbaren Umfeld

Im Rahmen der von techconsult im Auftrag von ownCloud und IBM durchgeführten Studie wurde das Filesharing in deutschen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern im Kontext organisatorischer, technischer und sicherheitsrelevanter Aspekte untersucht, um gegenwärtige Zustände, Bedürfnisse und Optimierungspotentiale aufzuzeigen. Jetzt herunterladen!

Google hat außerdem die Streichung verschiedener Aussagen von James R. Kearl beantragt, um eine Beeinflussung der Jury durch Irrtümer zu vermeiden. Dieser war vom Gericht bestellt worden, um zu den Expertenmeinungen der Streitparteien Stellung zu nehmen. Aus Googles Sicht hat er jedoch fehlerhafte Methoden angewandt und beispielsweise Oracles Argument übernommen, Java habe Android schon früh Entwickler zugeführt, was wiederum zahlreiche Nutzer und hohe Gewinne brachte. Falsch sei auch die Annahme, dass Firmen wie Facebook und Uber die Entwicklung von Android-Apps vermieden hätten, hätte Google nicht die Java-APIs eingefügt. Dem Szenario einer „alternativen Wirklichkeit“ sei schließlich Kearls Annahme zuzuordnen, dass es ohne Java kein Android habe geben können.

Oracle und Google streiten seit 2010 um die in Android enthaltenen Java-APIs. Oracle, das Sun Microsystems 2009 übernommen hatte, wirft Google Urheberrechtsverletzungen vor. Der Internetkonzern wiederum argumentiert, seine Nutzung des Codes falle unter die „Fair Use“-Regelung.

Während die erste Instanz den urheberrechtlichen Schutz verneinte, entschied ein Berufungsgericht im Mai 2014, dass die 37 Java-Programmierschnittstellen doch dem Urheberrecht unterliegen. Es ließ aber offen, ob Googles Nutzung der APIs in Android dennoch nach dem Fair-Use-Prinzip als angemessene Verwendung zulässig war. Die Entscheidung dieser Frage verwies es an das Bezirksgericht in Nordkalifornien zurück, das nun auch über die Höhe einer Entschädigung befinden soll.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten lehnte indes im Juni 2015 Googles Anrufung ab. Es hatte die „Fair Use“-Frage sowie das Urheberrecht für Programmierschnittstellen als Grundsatzproblem eingestuft – eine Einschätzung, der sich der Supreme Court nicht anschloss.

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

Tipp: Sind Sie ein Android-Kenner? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Apple meldet Rekordumsatz im vierten Fiskalquartal

Die Einnahmen klettern auf fast 95 Milliarden Dollar. Allerdings belastet der Steuerstreit mit der EU…

2 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im ersten Fiskalquartal

Das stärkste Wachstum verbucht die Cloud-Sparte. Microsoft verpasst bei der Umsatzprognose für das laufende Quartal…

3 Tagen ago

Bezahlkarten: Infineon verspricht weniger Plastikmüll

Ein Coil-on-Module-Package integriert Chip und Antenne, was den Kartenkörper fast vollständig recycelbar machen soll.

3 Tagen ago

Firefox 132 schließt elf Sicherheitslücken

Mindestens eine Anfälligkeit erlaubt das Einschleusen von Schadcode. Außerdem erweitern die Entwickler den Support für…

3 Tagen ago

Telekom nennt Termin für 2G-Ende

Zum 30. Juni 2028 soll das 2G-Netz komplett abgeschaltet werden und den Weg für schnellere…

3 Tagen ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im dritten Quartal

Gewinn und Umsatz legen deutlich zu. Zum Wachstum tragen auch die Sparten Cloud und Abonnements…

4 Tagen ago