Microsoft hat eine Klage gegen das US-Justizministerium eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die sogenannten „Gag Orders“. Mit ihnen zwingt die US-Regierung Technikfirmen wie Microsoft, Anfragen zur Übermittlung von Nutzerdaten geheim zu halten.
Die Entscheidung, die eigene Regierung zu verklagen, sei Microsoft nicht leicht gefallen, erklärt Chefjustiziar Brad Smith in einem Blogeintrag. Man sei jedoch überzeugt, dass „wichtige Prinzipien und wichtige praktische Konsequenzen“ auf dem Spiel stehen.
„Wir glauben, dass mit wenigen Ausnahmen Verbraucher und Unternehmen ein Recht haben zu erfahren, dass die Regierung auf ihre E-Mails und Unterlagen zugreift“, schreibt Smith. „Stattdessen wird es zur Routine, dass die US-Regierung anordnet, dass E-Mail-Anbieter diese Arten von legalen Abfragen geheim halten.“
Microsoft argumentiert, dass die Gag Orders nicht durch die Verfassung gedeckt sind. Sie sollen gegen den ersten Verfassungszusatz verstoßen, der „uns das Recht garantiert, mit unseren Kunden darüber zu reden, wie sich Maßnahmen der Regierung auf ihre Daten auswirken.“ Der erste Zusatzartikel verbietet Gesetze, die die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Petitionsrecht einschränken.
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Der Geheimhaltung unterliegen in der Regel die sogenannten National Security Letters, die 2001 nach den Terroranschlägen vom 11. September zusammen mit dem Patriot Act eingeführt wurden. Die US-Bundespolizei kann sie auch ohne Gerichtsbeschluss ausstellen. Die Ermittler verschaffen sich so unter anderem Zugriff auf IP-Adressen, den Browserverlauf oder auch Standortdaten.
Schon im Jahr 2008 hatte der US Appeals Court for the Second Circuit Einschränkungen für die Geheimhaltungspflicht erlassen. Ein Richter in Kalifornien stufte die Gag Orders 2013 sogar als verfassungswidrig ein. Microsoft selbst war es im selben Jahr gelungen, sich vor Gericht gegen einen National Security Letter zu wehren. Das FBI zog seinen Antrag auf Herausgabe von Daten eines Geschäftskunden zurück, nachdem Microsoft gegen die Anweisung geklagt hatte.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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