Die EU steht kurz davor, ihre Kartellvorwürfe gegen Google zu veröffentlichen. Das berichtet die Financial Times mit Verweis auf Quellen: Vier involvierte Rechtsanwälte von Beschwerdeführern haben demnach in den letzten Tagen Nachfragen erhalten, die sie innerhalb von 24 Stunden beantworten sollten. Das heiße, dass die Kartellwächter einen nicht mehr weit entfernten Termin einhalten wollten, kommentierten sie gegenüber der Wirtschaftszeitung.
Die EU-Kommission untersucht den Fall Google seit fünf Jahren und hat in dieser Zeit dreimal eine Einigung angestrebt – zuletzt 2014 unter Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Seine Nachfolgerin rollte den Fall hingegen neu auf: Im April 2015 leitete Vestager eine formelle Untersuchung gegen Google ein, die noch erheblich ausgeweitet werden soll. So könnte auch das Mobilgeräte-Betriebssystem Android im Fokus der Ermittler stehen.
Update um 15.15 Uhr: Margrethe Vestager hat in Amsterdam bestätigt, dass die EU-Kommission auch zu Android ermittelt. Man prüfe die Verträge mit Geräteherstellern und Netzbetreibern, um festzustellen, ob Google sich vor dem Wettbewerb schützen wollte. Schließlich machte Google bei Nutzung von Standard-Android die Installation aller seiner Apps verpflichtend. Ein baldiges Ende stellte Vestager hingegen nicht in Aussicht: „Die Ermittlungen halten an.“ Ob Google tatsächlich gegen Kartellrecht verstoßen habe, könne sie daher noch nicht sagen.
Hinsichtlich Googles Suche ist aufgrund früherer Stellungnahmen grundsätzlich klar, woran die Kommission Anstoß nimmt. Die Wettbewerbshüter bemängelten bisher im Bereich der Shoppingsuche vor allem fünf Punkte: Google platziere erstens den Preisvergleichsdienst auf den eigenen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch an besonders sichtbarer Stelle, unabhängig von der Relevanz. Dieses Verhalten begann 2008. Der Konzern wende zweitens das Sanktionssystem, das er auf der Grundlage bestimmter Parameter auf andere Preisvergleichsdienste anwendet, nicht auf die eigenen Preisvergleichsdienst an, was dazu führen kann, dass sie auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google auf einem niedrigeren Rang erscheinen. Drittens war Froogle, der erste Preisvergleichsdienst von Google, nicht in den Genuss einer Vorzugsbehandlung gekommen und entwickelte sich schlecht.
Infolge der systematischen Bevorzugung durch Google verzeichneten viertens die beiden Nachfolgedienste, „Google Produktsuche“ und „Google Shopping“, höhere Zuwachsraten, zum Nachteil konkurrierender Preisvergleichsdienste. Und fünftens habe das Verhalten von Google negative Auswirkungen auf Verbraucher und Innovation. Konkurrenten hätten nur einen geringen Anreiz für Innovationen, da sie wüssten, dass der eigene Dienst unabhängig von seiner Qualität weniger sichtbar sein werde als der von Google.
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Diese lang bekannten Vorwürfe dürfte die Kommission noch präzisieren und auch auf Googles Gegenargumente eingehen. Die Google-Muttergesellschaft Alphabet hatte im November 2015 eine 130-seitige schriftliche Stellungnahme eingereicht. Darin fand sich etwa das Argument, Google könnte seine Anwender gar nicht übervorteilen, da diese nicht für die Suche zahlten. „Die Einwendungen [der EU-Kommission] berücksichtigen nicht ausreichend, dass die Suche kostenlos angeboten wird.“ Ein Missbrauch einer Marktposition könne nur vorliegen, wenn es eine Art Handelsbeziehung gebe. „Zwischen Google und seinen Nutzern gibt es keine Handelsbeziehung.“
Die EU habe nicht ausreichend begründet, warum Googles Selbstverpflichtungen vom Januar 2014 nicht ausreichend seien. Es gebe keinen Präzedenzfall, und „man muss die Regeln vorher kennen können“. Zudem fordere die EU letztlich, dass Google „Qualität opfere, um Wettbewerber zu subventionieren.“ Die Wettbewerbshüter hingegen behaupteten, Google verzichte auf Qualität, um seine eigenen Dienste in den Vordergrund zu rücken.
Die ausführliche Antwort wurde als Zeichen interpretiert, dass sich Alphabet auf eine jahrelange Auseinandersetzung mit der Kommission einstellt. Die Kommission hingegen will in der Sache möglichst schnell voranschreiten. Der Konzern könnte theoretisch zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilt werden. 2014 erzielte Google einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar.
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