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Unitymedia erweitert sein kostenloses WLAN-Hotspot-Netz

Unitymedia wird im Sommer die zweite Ausbaustufe seines im vergangenen Jahr gestarteten WLAN-Projekts zünden. Bis Jahresende will der Kabelnetzbetreiber über die WLAN-Router seiner Kunden bis zu 1,5 Millionen Zugangspunkte bereitstellen. Die kostenlos nutzbaren „WifiSpots“ sind ab Sommer zudem fester Bestandteil der Internettarife des Anbieters.

Neu- und Bestandskunden von Unitymedia können die öffentlichen Access Points dann mit Transferraten von bis zu 150 MBit/s ohne Begrenzung des Datenvolumens mit bis zu fünf Geräten gleichzeitig nutzen. Die Datenrate der Homespots ist und bleibt auf 10 MBit/s beschränkt. Bisher gilt ein Highspeed-Volumen von 100 MByte pro Tag, nach dessen Verbrauch die Geschwindigkeit auf 64 KBit/s gedrosselt wird.

Diese Einschränkungen gelten ab Sommer nur noch für Anwender, die nicht Kunde bei Unitymedia sind. Sie können das öffentliche WLAN-Netz des Kabelanbieters in Cafés oder Restaurants nutzen, die von dem ergänzenden Geschäftskundenangebot PowerSpot Gebrauch machen. In dessen Rahmen stellt Unitymedia die erforderliche WLAN-Infrastruktur und übernimmt als Provider zudem die sogenannte Störerhaftung, so dass Gastronomiebetriebe oder Firmen rechtlich abgesichert sind. Jeder PowerSpot-Kunde kann so Gästen einen drahtlosen Internetzugang anbieten und zugleich für „seinen“ Zugangspunkt eine Startseite mit eigenen Inhalten einrichten.

Das öffentliche WLAN-Netz des Kabelanbieters lässt sich an der SSID „Unitymedia Public WifiSpot“ erkennen. Ist ein Smartphone oder Notebook einmal im Netz angemeldet, verbindet es sich bei Unitymedia-Kunden automatisch mit den WifiSpots in Reichweite. Andere Nutzer müssen ihr Gerät an jedem WifiSpot neu anmelden. Der Datenverkehr ist nach dem WPA2-Standard verschlüsselt.

Das private WLAN-Netz bleibt vom öffentlich zugänglichen vollständig getrennt. Zum einen strahlt der Router zwei separate WLAN-Signale aus, zum anderen erhalten Nutzer, die sich über die öffentliche Kennung anmelden, keinen Zugriff auf das private Netz eines anderen Anwenders. Die mit dem Internettarif gebuchte Datenrate soll davon nicht beeinträchtigt werden, weil der Anbieter für den WifiSpot zusätzliche Bandbreite bereitstellt. Auch bei den WifiSpots liegt das Haftungsrisiko im Falle einer gesetzwidrigen Nutzung bei Unitymedia, etwa wenn illegales Filesharing betrieben wird.

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Die Cloud forciert Innovationen

Ohne Cloud-Technologie sähe der Alltag heute ganz anders aus. Dropbox, Facebook, Google und Musikdienste gäbe es nicht. Erst Cloud-Technologien haben diese Services ermöglicht und treiben heute Innovationen schneller denn je voran.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Unitymedia in 100 Städten in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg mehr als 1000 öffentliche WifiSpots entlang seiner Infrastruktur an öffentlichen Plätzen installiert. Es eifert damit dem inzwischen von Vodafone übernommenen Konkurrenten Kabel Deutschland nach, der seit 2013 zunächst in Bayern und dann auch in anderen Bundesländern, ebenfalls ein WLAN-Hotspot-Netz aufgezogen hat. Dessen sogenannte Homespots können Kunden, die selbst an dem Service teilnehmen, unbegrenzt und kostenlos nutzen. Bei Vodafone-Zugangspunkten auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Cafés, Restaurants, Hotels oder Geschäften ist die Dauer teilweise auf 30 Minuten pro Tag begrenzt. Wer auch dort ohne Einschränkung surfen will, kann die im Mai 2014 eingeführte WLAN-Hotspot-Flat buchen. Von Vertragskunden mit WLAN-Kabelmodem oder der Homebox-Option verlangt das Unternehmen dafür 4,99 Euro pro Monat. Andere Kunden zahlen monatlich 9,99 Euro. Als Einzelprodukt ist die Flatrate für 19,99 Euro buchbar.

WLAN-Hotspot-Lösungen für Geschäftskunden haben neben Unitymedia und Vodafone auch die Deutsche Telekom und NetCologne im Programm. Bei der Telekom heißt das Angebot „Hotspot Plug’n’Play„, bei NetCologne „Business Spot„. Auch hier bleiben der Datenverkehr der Nutzer von dem des Anschlussinhabers getrennt, womit Firmen rechtlich auf der sicheren Seite sind – unabhängig davon, wie die Diskussion um die WLAN-Störerhaftung ausgeht.

ZDNet.de Redaktion

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