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US Supreme Court weist Berufungsklage von Autoren gegen Google Books ab

Der US Supreme Court hat gestern eine abschließende Entscheidung im seit Jahren laufenden Streit zwischen Google und der Authors Guild um das Digitalisierungsprojekt Google Books gefällt (Az. 15-849). Er wies die Berufungsklage der US-Autorenvereinigung ohne Angaben von Gründen zurück und folgte damit dem Second US Circuit Court of Appeals in New York, der im Oktober letzten Jahres zugunsten von Google geurteilt hatte. Somit darf der Internetkonzern weiterhin digitalisierte Bücher in Auszügen auf seiner Website anbieten.

Die in New York ansässige Authors Guild hatte Google 2005 wegen des damals ein Jahr alten Dienstes verklagt. 2013 wies ein Gericht in niederer Instanz die Klage ab und begründete dies mit der Fair-Use-Doktrin. Diese erlaubt eine bestimmte, nicht autorisierte Nutzung von geschütztem Material, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktion dient. In der Berufungsverhandlung bestätigte der Second US Circuit Court of Appeals das Urteil der Vorinstanz, dem sich nun auch der Oberste Gerichtshof der USA anschloss.

Die Richter des Supreme Court erklärten laut Reuters, dass der Fall „die Grenzen von Fair Use ausreizt“. Zugleich stellten sie aber klar, dass Googles Vorgehen definitiv im Einklang mit dem Gesetz steht.

Hätte der Supreme Court gegen Google entschieden, hätte dies wohl das Ende von Google Books bedeutet. Der Service wird vor allem von Studenten und Forschern genutzt, um auf digitale Kopien von Fachbüchern zuzugreifen. Das Urteil stellt damit einen großen juristischen Sieg für Google dar, das bei einem anderen Ausgang möglicherweise Milliarden Dollar Schadenersatz hätte zahlen müssen.

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Gerichtsdokumenten zufolge umfasst Google Books digitale Kopien von mehr als 20 Millionen Büchern. Einige Verleger haben der Digitalisierung ihrer Werke offiziell zugestimmt. Der Dienst erlaubt die gezielte Suche nach erfassten Inhalten und zeigt relevante Ergebnisse in Form von Textauszügen an. Google hatte vor Gericht argumentiert, er „bietet Lesern eine völlig neue Möglichkeit, für sie interessante Bücher zu finden“ und informiere zugleich darüber, wo man sie kaufen könne. Daher trage Google Books zu mehr Buchverkäufen bei, wovon letztlich auch die Rechteinhaber profitierten. Nutzer des Services könnten „keine wesentlichen Passagen irgendeines Buches“ online lesen.

Einen ähnliche Klage des US-Verlegerverbands Association of American Publishers (AAP) hatte Google im Oktober 2012 mit einem Vergleich beigelegt. Das Abkommen sieht vor, dass Google bis zu 20 Prozent des Textes in seiner Suche anzeigen kann. Es darf außerdem Bücher und Periodika über Google Play verkaufen.

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ZDNet.de Redaktion

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