Microsoft beruft sich im Streit mit der US-Regierung um die Herausgabe von in einem irischen Rechenzentrum gespeicherte Kunden-E-Mails nun auf die neue europäische Datenschutzgrundverordnung. Sie stützt die Position des Unternehmens, wonach es einen in den USA ausgestellten Durchsuchungsbefehl nicht in Irland umsetzen kann, wie Computerworld berichtet.
Eine derartige Vereinbarung hätten die USA zwar mit Irland getroffen, die US-Regierung nutze es allerdings nicht, weil es zu „zeitaufwendig“ sei, heißt es weiter in dem Bericht. Microsoft beharrt jedoch auf seinem Argument, dass eine direkte Umsetzung des Durchsuchungsbefehls, sprich ein Zugriff aus den USA heraus auf die eigenen Server in Irland, einer extraterritorialen Anwendung von US-Recht gleichkommt.
Nach Ansicht der US-Regierung enthält der Stored Communications Act, auf dem der Durchsuchungsbefehl basiert, keine Hinweise darauf, dass der Kongress die Herausgabe von Daten beschränken wollte, die US-Firmen außerhalb der USA gespeichert haben. Microsoft hält dem entgegen, dass das 1986 verabschiedete Gesetz Ermittler aber auch nicht konkret ermächtigt, ausländische Rechenzentren zu durchsuchen oder Serviceanbieter anzuweisen, dort gespeicherte E-Mails herauszugeben.
Microsoft will mit seiner Beschwerde aber nicht nur die Daten seiner Kunden schützen, sondern Ärger mit der EU-Kommission oder europäischen Gerichten verhindern. Die neuen Datenschutzregeln sehen bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes des letzten Fiskaljahrs vor.
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Unklar ist, wann mit einer Entscheidung des Court of Appeals zu rechnen ist. Computerworld weist darauf hin, dass das Verfahren zuletzt nur sehr schleppend vorangegangen ist. Das Urteil könnte jedoch weitreichende Folgen haben, vor allem wenn es Firmen wie Microsoft tatsächlich zwingt, gegen EU-Recht zu verstoßen.
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