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Bundesnetzagentur schlägt Absenkung der TAL-Entgelte vor

Die Bundesnetzagentur hat ihren jüngsten Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte letzte Meile, vorgelegt. Demnach darf die Deutsche Telekom von ihren Wettbewerbern für die TAL ab 1. Juli 2016 monatlich 10,02 Euro verlangen. Aktuell fallen für die Anmietung noch 10,19 Euro im Monat an. Für den Zugang zur TAL an einem Verteilerkasten darf die Telekom ihren Wettbewerbern künftig nur noch 6,77 Euro statt bisher 6,79 Euro monatlich in Rechnung stellen. Mit dem Überlassungsentgelt werden in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für Material und Verlegung des letzen Leitungsabschnitts zum Hausanschluss abgedeckt.

Parallel hat die Bundesnetzagentur auch neue Entgelte für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom vorgeschlagen, die ebenfalls ab 1. Juli 2016 gelten sollen. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers (KVz) auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür monatlich 0,04 Euro pro Meter eines Viertelrohres zahlen – statt bislang 0,09 Euro. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 46,76 Euro im Monat kosten statt bisher 66,75 Euro. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle Kabelverzweiger, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – soll künftig 90,14 Euro betragen statt bisher 107,23 Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat. Bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann beispielsweise lediglich ein Drittel bezahlt werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen seien das Ergebnis der Ermittlung aktueller Wiederbeschaffungskosten, so die Behörde. Die moderate Absenkung der Entgelte für den Zugang zur letzten Meile resultiere aus einem geringeren kalkulatorischen Zinssatz und niedrigeren Kupferpreisen. Zudem habe die zuständige Beschlusskammer eine Empfehlung der Europäischen Kommission berücksichtigt, so dass bei der Ermittlung des Investitionswertes die Kabelkanalanlagen und die Kabelschächte des Kupfernetzes nicht mehr wie bisher durchweg zu Bruttowiederbeschaffungswerten angesetzt wurden. Denn diese Infrastrukturen könnten auch für ein modernes Glasfasernetz weiterverwendet werden.

Für die jetzt vorgeschlagenen Entgelte gilt eine Laufzeit von drei Jahren. Sie sollen für stabile sowie berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt sorgen und auch in Zukunft Investitionen in moderne Breitbandinfrastruktur ermöglichen, erklärt die Regulierungsbehörde.

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Die beiden Entscheidungsentwürfe lassen sich auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur einsehen. Die Betroffenen können bis zum 4. Mai 2016 schriftlich dazu Stellung nehmen. Anschließend werden die Entwürfe der Europäischen Kommission vorgelegt. Äußert diese innerhalb eines Monats keine ernsthaften Bedenken, können sie zum 1. Juli 2016 endgültig in Kraft treten.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt erwartungsgemäß die geplante Absenkung der TAL-Entgelte. Er kritisiert jedoch, dass die Bundesnetzagentur die von der EU empfohlene Berechnungsmethode, die ab dem 1. Januar 2017 von allen Mitgliedsstaaten verbindlich beachtet werden muss, zwar dem Grundsatz nach berücksichtigt, aber nicht vollständig umgesetzt hat. „Auch wenn wir uns eine konsequentere Umsetzung der EU-Empfehlung – und damit eine deutlichere Reduzierung der TAL-Entgelte – gewünscht hätten: Jeder Euro, den die alternativen Netzbetreiber für den Zugang zu einer weitgehend abgeschriebenen Kupferinfrastruktur einsparen können, kommt dem Ausbau mit zukunftssicheren und nachhaltigen Glasfaser-Infrastrukturen zu Gute“, kommentiert Breko-Geschäftsführer Stephan Albers.

Die Branchenverbände Breko und VATM fordern schon lange ein neues Berechnungsmodell für das TAL-Entgelt. Bislang orientiere es sich an den Wiederbeschaffungskosten des Kupfernetzes der Telekom, obwohl dieses weitestgehend abgeschrieben sei und nicht mehr neu gebaut oder ersetzt werde, so ihre Argumentation. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Modell verwende im Gegensatz dazu die tatsächlichen Kosten als Berechnungsgrundlage.

Die Deutsche Telekom bezeichnete die geplante Absenkung der TAL-Entgelte als „eine Entscheidung gegen den Breitbandausbau“. „Statt Preise zu senken, wäre es notwendig gewesen, Anreize für Unternehmen so zu setzen, dass sich zusätzliche Investitionen in moderne Netze lohnen“, so der Bonner Konzern in einer Stellungnahme. „Statt tatsächlich selbst zu investieren, setzen die Wettbewerber lieber auf die Nutzung unseres Netzes und niedrige Vorleistungspreise. Das unterstützt die Bundesnetzagentur durch die Absenkung. Für die erforderlichen Gigabitnetze ist das nicht hilfreich.“

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ZDNet.de Redaktion

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